(c) by [tmlPic] Thüringens Innenministerium verkündete heute, dass Landkreise und kreisfreie Städte zukünftig selbst entscheiden können, ob Flüchtlinge Gutscheine oder Geldleistungen erhalten. Bisher galt in Thüringen die Pflicht von Gutscheinen. Der Freundeskreis für Flüchtlinge (FfF) rechnet mit baldigen Umsteigen auf die Bargeldreglung auch in Gera.
"Dieser längst überfällige Schritt hin zu mehr Menschenwürde ist die richtig Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli diesen Jahres. Nun kann auch Gera die Lebensmittelgutscheine abschaffen und Geldleistungen zahlen.", freut sich Tanja Thoß vom Freundeskreis für Flüchtlinge.
Das Verfassungsgericht mahnte in einem Urteil am 18. Juli 2012 an, dass Flüchtlinge nicht weniger Anspruch auf Rechte und Würde besitzen als Deutsche. In Folge dessen mussten die Leistungen auf das Niveau des Arbeitslosengelds II erhöht werden.
Thoß ist sich sicher, dass die Stadt Gera zeitnah von Gutscheinen auf Bargeld umsteigen wird. War sie doch erst im August zusammen mit zwei Flüchtlingsfreundeskreis-Mitstreitern bei Geras Oberbürgermeisterin Viola Hahn und sprach auch diese Thematik an. "Die Oberbürgermeisterin war sehr offen, was die Abschaffung der Gutscheine betrifft. Einzig rechtliche Fragen der Zulässigkeit sorgten damals für Zögern. Diese sind mit der heutigen Bekanntgabe des Innenministers eindeutig in unserem Sinne geklärt."
Die Gutscheinreglung steht seit Jahren in der Kritik von Menschenrechtsorganisationen, Flüchtlingsinitiativen, Kirchen und Gewerkschaften. „Bedauerlich ist, dass erst das höchste deutsche Gericht darauf hinweisen muss, dass auch Flüchtlinge Menschen sind und Würde haben.“, kritisiert Thoß die politischen Verantwortungsträger in Ländern.
Doch selbst neben den humanitären Aspekten der Menschenwürde gibt es weitere Argumente von der Gutscheinreglung abzurücken. Kostenfaktor und Verwaltungsaufwand für die Städte und Kreise wären mit einer monatlichen Auszahlung bei Weitem geringer als wenn die Behörden gezwungen sind, Gutscheine zu drucken und zu verwalten, Verträge mit Unternehmen zu schließen sowie Verstöße gegen die Reglungen zu sanktionieren.