Studiengebührenverbot muss in die Verfassung

Veröffentlicht am 28.01.2009 in Bildung & Kultur

Peter Metz bekräftigt Forderung Christoph Matschies

Christoph Matschie, Ministerpräsidentenkandidat für die SPD hat heute die Verankerung eines Verbots von allgemeinen Studiengebühren in der Landesverfassung gefordert.

Dazu erklärt Peter Metz, Landesvorsitzender der Jusos: "Wir unterstützen diesen Vorstoß von Christoph Matschie voll und ganz. Studiengebühren sind sozial ungerecht und zerstören Bildungschancen. Allgemeine Studien- gebühren gehören des wegen auch verboten. Gleiche Bildungschancen für Alle müssen eine zukunftsfähige und sozial moderne Gesellschaft ausmachen. Des wegen gehört ein Studiengebührenverbot auch in unsere Verfassung. Lippenbekenntnisse der CDU-Landesregierung reichen da nicht mehr aus."

Die SPD und die Jusos Thüringen fordern außerdem die Abschaffung der Verwaltungskostenbeiträge. Diese kleinen Studiengebühren in Höhe von 50 Euro werden seit dem Wintersemester 2007/08 an Thüringens Hochschulen erhoben. Verwaltungskostenbeiträge haben in anderen Bundesländern stets den Boden für allgemeinen Studiengebühren in Höhe von 500 Euro bereitet. Kurz nach der Einführung von Verwaltungskostenbeiträgen wurden oft allgemeine Studiengebühren eingeführt.

Peter Metz: "Ob 50, 500 oder 5000 Euro - wir Jusos verurteilen jede Form und Höhe von Studiengebühren. Egal ob sie nun als Verwaltungskostenbeiträge oder offen als Studiengebühren bezeichnet werden. Die SPD zeigt mit ihrem aktuellen Vorstoß zu Beginn des Superwahljahres, dass sie die Partei der sozial gerechten Bildungspolitik ist. Die CDU hingegen wird zeigen müssen, wieviel ihre in der Vergangenheit häufiger revidierten Lippenbekenntnisse zum Verzicht auf Studiengebühren wirklich wert sind."

 
 

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