Streik als Grundrecht für alle Beschäftigten - dies muss auch für Kirchen gelten

Veröffentlicht am 19.11.2012 in Arbeit

Im Vorfeld der morgigen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes zum Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen meldet sich der Arbeitnehmerflügel der SPD zu Wort. Der Landesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der SPD (AfA) Frank Weber, MdL sagte hierzu: "Das Auflehnen gegen ungerechte Arbeitsbedingungen und schlechte Löhne muss für alle Beschäftigten als Grundrecht gelten. Nur durch die Möglichkeit der Arbeitsniederlegung, wenn auch als ultima ratio, kann das Gleichgewicht zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gewahrt werden. Davon darf es auch bei den Kirchen keine Ausnahmen geben."

Die AfA verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass gerade in Kirchen und kirchlichen Institutionen oftmals Personalentscheidungen aufgrund der persönlichen Lebenssituation der Beschäftigten und nicht auf Grundlage von Fakten, welche im Verhältnis zum Arbeitsverhältnis stehen getroffen werden. So kommt es laut Weber immer wieder vor, dass Kündigungen ausgesprochen werden weil Beschäftigte ihre persönliche Lebenssituation z.B. durch Scheidung verändern. Dies liege aber in der persönlichen Entscheidung der Beschäftigten und dürfe keinen Einfluss auf das Arbeitsverhältnis haben. Das Organisations- und Streikrecht für Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen müsse daher in einer freien Gesellschaft eine Selbstverständlichkeit sein. Auch ist es laut AfA keineswegs so, dass Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen in jedem Fall besser behandelt werden als in er freien Wirtschaft. Auch in diesem Bereich gebe es immer wieder unfaire Entscheidungen und Willkür. Die AfA erhoffe sich vom Bundesarbeitsgericht eine Entscheidung, die die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor den Sonderstatus der Kirche stelle.

 
 

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