Angesichts der in den letzten Jahren stetig steigenden Kosten für ein Studium, wird das vom
Bundesfinanzhof gesprochene Urteil, das eine vier Jahre geltende steuerliche Absetzbarkeit von
Ausbildungs- als Werbekosten ermöglicht, vom Sprecher_innenrat der Juso-Hochschulgruppe Jena
prinzipiell begrüßt.
„Die riesigen
Schuldenberge vieler Absolvent_innen können dadurch etwas verkleinert werden, weil direkt durch
das Studium entstandene Kosten, darunter auch Studiengebühren und Semesterbeiträge, damit
rückwirkend geltend gemacht werden können. Zwar bedeutet das eine Entlastung für Studierende
über das Steuerrecht, das Urteil kann aber eine fehlende, breite staatliche Studienförderung jenseits
des elitären Deutschlandstipendiums nicht überdecken. Über steuerliche Vergünstigungen allein
kann unser selektives Bildungssystem nicht überwunden werden“, erklärt David Fijuck vom Sprecher_innenrat der HSG.
Zu den politischen Folgen dieser juristischen Entscheidung fährt er fort: „Die erwogenen
Reaktionen der Regierungskoalition sind in typischer Manier schwarz-gelber Bildungspolitik:
entweder eine wie im Koalitionsvertrag vereinbarte Neuregelung der Absetzbarkeit von
Ausbildungskosten, die vor allem hohe Einkommen begünstigt, oder die Einführung einer
Pauschale, die die verschieden hohen Ausgaben von beispielsweise naturwissenschaftlichen und
geisteswissenschaftlichen Studiengängen übersieht“.
Abschließend erklärt er: „Wie auch immer die Entscheidung ausfallen wird: Steuerreformen ziehen
finanziell Benachteiligte nicht an die Hochschulen. Dazu bedarf es nach wie vor eines Ausbaus des
BAföG-Systems“.