Stabilisierungspaket gegen die Finanzkrise
Veröffentlicht am 17.10.2008 in Steuern & Finanzen
Foto Copyright: reuters, Aly Slong Warum greift der Staat ein?
Die Finanzmärkte sind weltweit gravierend aus der Balance geraten. Die Auswirkungen sind nun auch ungebremst im deutschen Finanzsystem zu spüren. Die Schwere der Krise ist bisher historisch einmalig in der Bundesrepublik. Ohne ein funktionierendes Finanzsystem ist der Zugang von Bürgern und Unternehmen zu Krediten gestört.
Die Bürger könnten nicht mehr sicher und mit Gewinn sparen, Unternehmen nicht mehr sicher produzieren, handeln und investieren. Die Folgen wären für jeden einzelnen Bürger dramatisch: Abbau von Arbeitsplätzen, Verlust von Ausbildungsplätzen, Verlust von Sparguthaben und privater Altersvorsorge, wirtschaftlicher Stillstand bzw. Rezession. Auch die Auswirkungen auf die Stabilität und Werthaltigkeit unserer Währung wären unkalkulierbar. Wachstum und Beschäftigung in Deutschland und somit die gesamte Volkswirtschaft wären gefährdet. In dieser Krisensituation ist es die originäre Aufgabe des Staates, regulierend einzugreifen, für Vertrauen auf den Finanzmärkten zu sorgen und mit dazu beizutragen, dass die Finanzmarktkrise eben nicht auf die Realwirtschaft übergreift. Die Bundesregierung wird daher alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Stabilität und die Funktionsfähigkeit des Finanzsystems zu gewährleisten.
Welche Maßnahmen sind hauptsächlich geplant?
1. Bundestag und Bundesregierung werden mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz einen Finanzmarktstabilisierungsfonds gründen. Der Fonds untersteht der Zuständigkeit des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) und wird von der Bundesbank nach Vorgaben des BMF verwaltet. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, den deutschen Banken indirekt im Notfall helfend „unter die Arme“ zu greifen. Dieser Fonds wird Garantien für Kredite abgeben, die sich die Banken gegenseitig zur Verfügung stellen. Das Volumen dieser Garantien beläuft sich auf maximal 400 Milliarden Euro. Für deren Inanspruchnahme müssen die Banken eine Gebühr entrichten.
Mit weiteren maximal 70 Milliarden Euro kann der Fonds bei Bedarf notleidenden Banken direkt helfen. Damit wird insbesondere frisches Eigenkapital zur Verfügung gestellt. Der Fond kann die Banken durch unterschiedliche Instrumente rekapitalisieren. Im Gegenzug dazu erhält der Fonds Anteile an den Banken (z. B. stimmrechtlose Vorzugsaktien, Aktien, Hybridkapital wie Genussscheine), die langfristig wieder veräußern werden können.
Mit maximal 470 Milliarden Euro ist die Summe für die Garantien und die direkten Hilfen so gewählt, dass sie unter heutigen Annahmen ausreichend sein sollten, um die gewünschte Stabilisierung zu gewährleisten. Aber natürlich kann niemand sicher wissen, wie sich die Krise weiter entwickelt. Genau davon hängt aber ab, wie viel diese Rettungsaktion die öffentlichen Hände am Ende tatsächlich kosten wird. Es ist auch nicht auszuschließen, dass im Laufe der Zeit die Einnahmen des Fonds (aus den Gebühren für die Garantien sowie den Erlösen für die zuvor erworbenen Beteiligungen) die Ausgaben ausgleichen und somit kaum ein Defizit entsteht.
2. Noch in diesem Jahr wird der Gesetzgeber Änderungen bei Finanzmarktaufsichtsgesetzen vorlegen, die die Eingriffsmöglichkeiten der Finanzmarktaufsichten in Krisenzeiten verbessern. In dieser Legislaturperiode wird die Bundesregierung sowohl Vorschläge zur engeren institutionellen Verzahnung der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als auch zur Verbesserung der europäischen und der internationalen Finanzmarktaufsicht vorlegen.
3. Die Bundesregierung setzt sich nachdrücklich für rasche internationale Angleichung der geltenden Bilanzierungsvorschriften ein, um faire Wettbewerbsbedingungen zu erreichen. Zu den notwendigen Veränderungen gehören insbesondere die Anwendung von Bewertungsmethoden bei illiquiden Märkten und die umfassende Möglichkeit, Finanzinstrumente zu reklassifizieren.
4. Die Bundesbank wird rasch Schritte ergreifen, die Liquidität von nach deutschem Recht errichteten Geldmarktfonds und geldmarktnahen Fonds sicherzustellen. Dies kann über die befristete Bereitstellung von Sonderliquiditätshilfen gegen Sicherheiten bei der Deutschen Bundesbank erfolgen.
5. In diesem Jahr werden wir als Gesetzgeber auch Vorschläge entwickeln, die die bestehende, auf EU-Recht basierende, gesetzliche Einlagensicherung verbessern. Darüber hinaus gilt die Zusage, dass keine Sparerin und kein Sparer in Deutschland durch die Finanzkrise einen Euro seiner gesetzlich gesicherten Einlagen verlieren wird.
6. Die Sicherung der Finanzmarktstabilität ist eine gesamtstaatliche Aufgabe. Deshalb sind die Länder bereit, ihren Anteil an den Lasten des Finanzmarktstabilisierungsfonds mit zu tragen.
Wie ist das Stabilisierungspaket zu bewerten?
In der öffentlichen Diskussion wird oft so getan, als ginge es beim Stabilisierungspaket einzig und allein um die Rettung von Banken. Der Eindruck ist falsch! Es geht nicht darum, einzelne Banken zu retten, sondern einen kompletten Zusammenbruch des gesamten Finanzmarktes in unserer sozialen Marktwirtschaft zu verhindern. Denn ein solcher Zusammenbruch würde wie eingangs skizziert alle Bürgerinnen und Bürger hart treffen. Ziel ist die kontinuierliche Wiederherstellung des Vertrauens zwischen den Marktteilnehmern.
Teilweise wird auch der irreführende Eindruck erweckt, die zur Verfügung gestellten staatlichen Garantien würden den Banken und den in den Banken Verantwortlichen ein schlichtes „Weiter so!“ ermöglichen. Das Stabilisierungspaket ist kein Blankoscheck! Denn die Banken, die um staatliche Garantien oder finanzielle Unterstützung nachsuchen, sehen sich mit erheblichen Auflagen und Vorbedingungen konfrontiert. Dazu zählen u. a.: Einschnitte oder Restriktionen bei den Managervergütungen, Überprüfung der geschäftspolitischen Ausrichtung etc.
Das Maßnahmenpaket hat insgesamt eine Zielrichtung, die niemand guten Gewissens ablehnen kann. Darum sprechen sich auch alle im Bundestag vertretenen Parteien – inklusive der Oppositionsparteien von den Grünen bis zur Linkspartei – mit großer Mehrheit für dieses Eingreifen unseres Staates aus.
Homepage Dr. Gerhard Botz