SPD Kreisvorstand Weimarer Land: Auch für Gegendemonstranten gilt das Grundgesetz!

Veröffentlicht am 02.03.2016 in Allgemein

Nach der Thügida-Demo in Weimar am 1. März
kritisiert der SPD Kreisvorstand
Weimarer Land das Verhalten der Sicherheits-
behörden. Vorsitzender Manfred Oswald
sagte dazu:

"Es ist nicht hinnehmbar, dass der Thügida-Aufmarsch mit Fahrzeugen der Polizei vor den Gegendemonstranten abgeschirmt wird. Zum Recht dieser Demokraten gehört gerade auch, dass deren Protest  wahrgenommen werden kann!"

Die Polizei hatte ihre Fahrzeuge um oder vor die Thügida-Marschierer gestellt. Man hatte dadurch den Eindruck gewinnen müssen, dass diese so vor dem lautstarken Protest der zahlreichen Gegendemonstranten geschützt werden sollten.

Der SPD Kreisvorstand Weimarer Land hatte bereits die Genehmigungsbehörde des Naziaufmarschs in Apolda am 22.2.16 kritisiert. Diese hatte die Route vorbei an der  Flüchtlingsunterkunft genehmigt und den Organisatoren der Gegendemo eine kurzfristige Änderung der Route nicht mitgeteilt.

 

Ihr

Manfred Oswald

Kreisvorsitzender der SPD Weimarer Land

 
 

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