Landesregierung macht zweiten Schritt vor dem ersten
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Landesregierung macht zweiten Schritt vor dem ersten
Als voreilig und nicht durchdacht kritisiert SPD-Justizpolitiker Uwe Höhn das heute von Thüringens Justizminister Schliemann (CDU) vorgestellte Justizstandortkonzept. Danach sollen in absehbarer Zeit sieben der bislang 30 Thüringer Gerichtsstandorte aufgegeben werden. Zudem soll künftig für jeden Landkreis bzw. jede Kreisstadt nur noch ein Amtsgericht zuständig sein. ?Dieses Prinzip der Einräumigkeit wird spätestens dann Makulatur, wenn endlich die längst überfällige Gebietsreform kommt?, sagte Höhn heute. Anstatt Richter und Justizbedienstete über Monate im Unklaren über die künftigen Justizstandorte zu lassen, hätte die Landesregierung besser zuerst ihre Vorstellungen einer durchdachten Gebietsreform präsentieren sollen, so Höhn. Wie so oft, werde auch hier wieder einmal der zweite Schritt vor dem ersten getan.
In diesem Zusammenhang erneuerte Höhn seine Kritik am heute bestätigten Erhalt des Gerichtsstandortes Heiligenstadt. Er erinnerte daran, dass die im Vorfeld tätige Arbeitsgruppe zur Überprüfung der Justizstandorte dem Amtsgerichtsstandort Worbis wegen der besseren baulichen Voraussetzungen den Vorrang gegeben hätte. Da aber rechtzeitig vor der letzten Landtagswahl ein Mietvertrag für das Amtsgericht Heiligenstadt bis zum Jahr 2015 abgeschlossen worden sei, habe die Arbeitsgruppe aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten Heiligenstadt den Vorrang einräumen müssen. ?Wenn es den Wahlkreis des Ministerpräsidenten betrifft, spielen Kosten offenbar keine Rolle?, sagte Höhn.
(Quelle: SPD MdL Uwe Höhn)
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