SPD-Innenpolitiker Gentzel: Vorliegender Gesetzentwurf ist gute Arbeitsgrundlage für nachhaltige Veränderungen beim Thür

Veröffentlicht am 13.03.2014 in Allgemein

Der Thüringer Landtag kann sich aus Sicht der SPD-Fraktion zeitnah mit der Novelle des Verfassungsschutzgesetzes befassen. „Der uns vorgelegte Gesetzentwurf erfüllt im Wesentlichen die Erwartungen der SPD-Fraktion", so Heiko Gentzel, der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion nach der heutigen Fraktionssitzung. „Vieles von dem, was nach dem ersten Kabinettsdurchgang aus Sicht der SPD-Fraktion nachgebessert werden sollte, hat nun Eingang in den Entwurf erhalten. Das ist ein gutes Verhandlungsergebnis für die SPD-Seite."

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf müsse sich der Verfassungsschutz künftig auf seine Kernaufgaben beschränken - eine zentrale Forderung der SPD.  „Dass der Bereich Prävention sowohl aus dem Gesetzestext als auch aus seiner Begründung ersatzlos gestrichen wurde, war uns besonders wichtig", erläutert Gentzel und verweist auf frühere Bedenken von Sozialministerin Heike Taubert, die die Präventionsaufgabe  ausschließlich weiter im Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit verankert wissen wollte. Durchgesetzt worden sei von der SPD-Seite zudem, dass die Organisierte Kriminalität (OK) auch künftig im Verantwortungsbereich der Polizei liegt. Und nicht zuletzt habe sich die SPD mit der Forderung durchgesetzt, die Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel auf gewaltorientierte Personengruppen zu begrenzen.

Nichtsdestotrotz sei das Ergebnis der anstehenden Anhörung über die Gesetzesnovelle essentiell für das weitere Verfahren. „Bei so einem wichtigen Gesetz ist es besonders bedeutsam, das Parlament umfänglich zu beteiligen und mögliche Erkenntnisse aus dem Anhörungsverfahren noch in den Gesetzestext einfließen zu lassen", so Gentzel.

Franzisca Friedrich

Stellvertretende Pressesprecherin

 
 

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