Elisabeth Kaiser Nach Gesprächen von SPD-Bundestagskandidatin Elisabeth Kaiser und Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee mit Geraer Bürgerinnen und Bürgern, sieht sie gute Chancen, die aufgrund der Verwaltungsvorschrift zu Bedarfszuweisungen des Landes von der Rechtsaufsicht verlangte Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes von 470 auf 479 v. H. abwenden zu können.
„Mit dem Wirtschaftsminister bin ich mir einig, dass dies ein völlig falsches Signal für Gera wäre“, so Kaiser, die Gera, das Altenburger Land und Greiz im Bundestag vertreten möchte.
SPD-Haushaltsausschussmitglied Heiner Fritzsche ergänzt, dass diese Mindestsätze grundsätzlich gelten, um Bedarfszuweisungen vom Land zu erhalten. Allerdings liege die Stadt bei der Grundsteuer B mit 600 v.H. weit über der in der Verwaltungsvorschrift geforderten Mindesthöhe von 527 v.H..
Das sei ein sehr gutes Argument, um die Rechtsaufsicht zu überzeugen und die Abweichung vom Grundsatz zuzulassen, welches schon längst hätte von der Stadt vorgetragen werden sollen, so Fritzsche.
Elisabeth Kaiser hat beim Landesverwaltungsamt deshalb bereits nachgefragt. „Nach ersten Informationen sieht es für Gera gut aus. Die Stadt sollte ihren Fall deshalb noch einmal prüfen lassen“, sagt Kaiser. Für Städte, die keine Bedarfszuweisungen erhalten, sich aber in der Haushaltssicherung befinden, wie Erfurt, gelten etwas niedrigere Sätze. Diese Änderung gilt seit letztem Jahr und wurde auch auf Forderung des Gemeinde- und Städtebundes eingeführt, in dem die Oberbürgermeisterin die Stadt vertritt.
Jetzt müsse die Haushaltskonsolidierung endlich oberste Priorität für Oberbürgermeisterin und Stadtrat haben, damit Gera wieder zu einer geordneten Haushaltsführung kommt, denn nur dann können die Steuersätze wieder auf ein erträglicheres Maß gesenkt werden, so Elisabeth Kaiser abschließend.