SPD Erfurt begrüßt Zurückweisung der Wahlanfechtung und Feststellung des Gerichts zur fehlenden Wählbarkeit von Thomas Kemmerich
Das Verwaltungsgericht Weimar hat heute Morgen die Wahlanfechtung von Herrn Prechtl der sogenannten „Wählerinitiative Mehrwertstadt“ in der Hauptsache zurückgewiesen. Die Klage erwies sich hierzu in allen Punkten als unbegründet. Insbesondere Vorwürfe, wonach Andreas Bausewein seine Neutralitätspflicht als Oberbürgermeister verletzt habe, erwiesen sich als haltlos. Das Verwaltungsgericht Weimar hatte bereits während der Verhandlung deutliche Zweifel daran erkennen lassen, dass die Anfechtung der Stadtratswahl in Erfurt vom Mai 2019 durch Herrn Prechtl der Initiative Mehrwertstadt begründet sei. Das Urteil macht klar: Ein großer Teil der Argumente des Klägers ist nach der Rechtsauffassung der Kammer nicht überzeugend. Das Verwaltungsgericht nahm sich für die Erörterung der vorgetragenen Tatsachen viel Zeit. Dennoch war der Kläger nicht dazu in der Lage, die von ihm unterstellten Vorwürfe in Richtung anderer Parteien und Fraktionen durch Tatsachen zu unterlegen.
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