Im November 2012 entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt, dass auch kirchlichen Mitarbeitern das Streiken nicht generell verboten werden kann. Das Gericht legte in seinem Urteil aber auch fest, dass die von den Kirchen bisher geübte Praxis des Dritten Weges bei der Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern weiterhin möglich ist.
Was bedeutet dieses Urteil für das Verhältnis von Kirchen und Gewerkschaften? Verändern sich die Arbeitnehmerrechte in kirchlichen Einrichtungen? Die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen und der Arbeitskreis Christen der SPD Thüringen luden am Montag, dem 18.02.2013, 19:00 Uhr zur Diskussionsrunde zu diesem Thema ein und diskutierte kontrovers, ob Kirche als Arbeitgeber im sozialen und medizinischen Bereich in die private Lebensführung ihrer Angestellten eingreifen darf. An der Debatte beteiligten sich Oberkirchenrat Eberhard Grüneberg, Vorstandsvorsitzender der Diakonie Mitteldeutschland, Thomas Voss, ver.di-Landesbezirksleiter Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, sowie Frank Weber, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfagen in der SPD Thüringen.