SPD-Bildungsexperte Metz weist Kritik an Bildungsfreistellungsgesetz zurück

Veröffentlicht am 26.02.2013 in Bildung & Kultur

„Die CDU soll endlich ihren Widerstand gegen ein Bildungsfreistellungsgesetz aufgeben und zur Sacharbeit in der Koalition zurückkehren.“ Diese Forderung hat heute Peter Metz, bildungspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, erhoben. Metz erinnert daran, dass die Schaffung eines Bildungsfreistellungsgesetzes zwischen SPD und CDU im Koalitionsvertrag fest vereinbart worden ist. „Wenn heute die Union behauptet, sie sei ja nie für ein entsprechendes Gesetzeswerk gewesen, dann weiß sie offenbar nicht, was sie selbst 2009 unterschrieben hat“, kritisiert der Abgeordnete. Der Koalitionsvertrag binde beide Koalitionspartner, die CDU könne daher nicht nach Belieben entscheiden, ob sie ein bereits vereinbartes Vorhaben mittragen wolle oder nicht.

Metz weist zudem die Pauschalkritik von Wirtschaftsvertretern an dem vom Bildungsministerium vorgelegten Entwurf eines Bildungsfreistellungsgesetzes zurück. „Wenn die Unternehmensseite argumentiert, man brauche in Thüringen ein solches Gesetzesvorhaben gar nicht, weil es ja schon die betriebliche Weiterbildung gebe, dann hat sie den Sinn von Bildungsfreistellung nicht verstanden“, sagt der Abgeordnete. Bildungsfreistellung ziele nicht nur auf die betriebliche Weiterbildung, sondern eben auch auf überbetriebliche Bildungsinteressen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. „Wir wollen mit der gesetzlichen Verankerung des Rechts auf Bildungsfreistellung die Arbeitnehmerrechte stärken, den Beschäftigten die Möglichkeit bieten, besser als bisher an gesellschaftspolitischer Bildung und arbeitsweltbezogener Weiterbildung zu partizipieren“, betont Metz. Das sei in nahezu allen Bundesländern inzwischen Standard und entspreche dem von der Bundesrepublik ratifizierten Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über den bezahlten Bildungsurlaub von 1974.

Nicht nachvollziehen kann Metz zudem den Vorwurf der Wirtschaftsvertreter, die SPD wolle den Unternehmen nicht die bei einer Bildungsfreistellung anfallenden Lohnkosten erstatten. „Wir hatten eine derartige Kompensation zugunsten der Unternehmen sehr wohl im Gesetzentwurf vorgesehen. Allerdings hat sich Finanzminister Voß strikt gegen eine Entlastung der Thüringer Wirtschaft ausgesprochen“, sagt der Bildungspolitiker. „Die Unternehmensseite muss sich an dieser Stelle schon mit der vermeintlich wirtschaftsfreundlichen CDU auseinandersetzen, nicht mit uns.“

 
 

Homepage Peter Metz, MdL - SPD

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