SPD-Antrag Klagelösung Media-Markt

Veröffentlicht am 29.11.2013 in Stadtrat

16.11.2013

A n t r a g

Klage-Lösung zum Media-Markt

Zur Beendigung des Rechtsstreites zwischen der Stadt Suhl und der Stadt Zella-Mehlis sowie dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen beschließt der Stadtrat Suhl:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, kurzfristig mit den Verwaltungsspitzen
des Landkreises Schmalkalden-Meiningen und der Stadt Zella-Mehlis ein Treffen
zu vereinbaren, um im Rechtsstreit zum Media-Markt Prozess erledigende
Maßnahmen festzulegen. Ein Bestandteil dieser Maßnahmen ist die
einvernehmliche Festlegung zur Kostenteilung und Kostenübernahme,
entsprechend ihrer Entstehung.

2. Die Maßnahmen werden als gemeinsame Erledigt-Erklärung von den Vertretern
der drei Kommunen unterzeichnet.

3. Diese Erledigt-Erklärung wird dem Oberverwaltungsgericht vorgelegt, damit dieses
das Verfahren einvernehmlich und unstrittig beenden kann.

4. Neben der juristischen Begleitung durch die Verwaltung sind die
Hauptausschüsse bzw. Vertreter der Hauptausschüsse der zwei Kommunen und
des Landkreises in diesen Prozess zur Beendigung der Streitsache
einzubeziehen.

Begründung:

Zum Erhalt des Media-Marktes und die Beendigung des jahrelangen Rechtsstreites zwischen den drei Kommunen sollten kurzfristig einvernehmliche Maßnahmen zur Beendigung des Prozesses getroffen werden. Dieser Weg der Prozessbeendigung mit Kostenverteilung auf die drei Kommunen wird vorgeschlagen, damit die in der Stadt Zella-Mehlis und dem Landkreis SM entstandenen Kosten auch von diesen getragen werden, während bei einer einfachen Klagerücknahme durch die Stadt Suhl, diese die gesamten Kosten alleine zu tragen hätte.
Wir sehen diesen Weg gerechtfertigt, da die Klage der Stadt Suhl aus damaliger Sicht nachvollziehbar ist. Denn für den Media-Markt, zumindest als damaliger Innenstadthandel, wurde ohne Beteiligung der Stadt Suhl und ohne gültigen Bebauungsplan eine Baugenehmigung durch den Landkreis Schmalkalden-Meinigen erteilt. Diese Situation hat erst den jahreslangen Rechtsstreit hervorgerufen. Wenn es alle drei Partner ernst meinen mit einer immer wieder betonten notwendigen Beilegung des Streites, dann sollte der Weg der Prozessbeendigung mit Kostenteilung auch kein Problem sein.

Karin Müller
Fraktionsvorsitzende

 
 

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