„Das Urteil bestätigt unsere Kritik am Polizeiaufgabengesetz. Das Gesetz lässt viel zu stark und zu häufig Eingriffe in den geschützten Bereich des persönlichen Lebens zu und ist in einigen Bereichen einfach schlecht gemacht. Die Entscheidung der Weimarer Richter ist eine schallende Ohrfeige sowohl für die damalige Regierung Althaus, die das Gesetz durchgepeitscht hatte, als auch für den jetzigen Innenminister Jörg Geibert (CDU), der geforderte Korrekturen des Gesetzes bisher schuldig geblieben ist.“
Mit diesen Worten hat der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Heiko Gentzel, das heutige Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs kommentiert, das Teile des Polizeiaufgabengesetzes für verfassungswidrig erklärt hat.
Gentzel erinnerte daran, dass die SPD-Fraktion seinerzeit auf die verfassungsrechtlichen Schwächen des Gesetzes hingewiesen hatte. Wegen dieser Schwächen habe die SPD schließlich auch dafür gesorgt, dass die Novellierung des Polizeiaufgabengesetzes auch im Koalitionsvertrag festgeschrieben wurde. „Aber der Innenminister hat hier durch Untätigkeit geglänzt. Jetzt bekommt er die Quittung“, so Gentzel.
„Der Innenminister ist nach dem Urteil noch mehr in der Pflicht“, betont der SPD-Polizeiexperte. Er müsse jetzt ein Gesetz vorlegen, das die kritisierten Mängel auch wirklich beseitigt. „Ein neues Polizeiaufgabengesetz ist überfällig“, so Gentzel. Die SPD-Fraktion werde die Vorschläge des Ministers aber sehr genau prüfen, kündigte er bereits an.
Georg Grünewald
Pressesprecher