Änderungswünsche zur Bundesratsinitiative inakzeptabel
Die im Wirtschaftsausschuss des Bundesrates am 18. Oktober durch Sachsen-Anhalt vorgebrachten Änderungswünsche der Thüringer Mindestlohninitiative sind mit dem Grundanliegen der Initiative unvereinbar.
Darauf hat der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Wolfgang Lemb, hingewiesen. „Damit verlässt das Land den in Thüringen vereinbarten Konsens“, kritisiert der Thüringer Landtagsabgeordnete.
Das Thüringer Modell eines Mindestlohns zielt auf einen bundesweit einheitlichen, flächendeckenden und branchenübergreifenden Mindestlohn als unterste Lohngrenze für Beschäftigte.
„Wenn das Wirtschaftsministerium in Sachsen-Anhalt eine Abkehr vom Flächenprinzip zum Regional- und Branchenprinzip fordert, so konterkariert das den Kern des Gesetzesentwurfs.“, so Lemb.
Auch die Forderung, die Mindestlohnkommission auf 32 Personen zu erweitern sei aus seiner Sicht weit entfernt vom ausgehandelten Konsens zwischen Thüringer CDU- und SPD-Abgeordneten. Zumal nach den Vorstellungen Sachsen-Anhalts nur 16 Mitglieder paritätisch durch Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer besetzt werden sollen.
Die Thüringer Mindestlohninitiative zielt auf einen flächendeckenden Mindestlohn, der in einer insgesamt paritätisch besetzten Expertenkommission ausgehandelt wird. Lemb: „Die Vorschläge aus Sachsen-Anhalt eröffnen Hintertürchen, die dem Anliegen, mehr Recht und Ordnung auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu schaffen, diametral gegenüberstehen.“
Auch der Schutz der Tarifautonomie sei hierfür keine Begründung. „Gewerkschaftliche Sichtweisen sind in den Thüringer Entwurf in ausreichendem Maße eingeflossen. Die Tarifautonomie ist gewährleistet.“
Lemb lehnt eine regionale oder branchenspezifische Differenzierung des Mindestlohnes ab. „Unser Ziel war ein Mindestlohn für alle. Dabei sollte es bleiben. Wenn Sachsen-Anhalt das nun grundsätzlich in Frage stellt, können wir das Land zukünftig nicht mehr zu den Unterstützern der Mindestlohninitiative zählen.“