Rot-Rot-Grün bringt Gesetz zur Ausreichung der Energiehilfen an Kommunen und Bildungseinrichtungen ins Parlament ein

Veröffentlicht am 16.03.2023 in Allgemein

Zwar hat der milde Winter den Energieverbrauch nicht so stark in die Höhe getrieben, wie zunächst befürchtet, das Land Thüringen hat mit der Umwandlung des Corona-Sondervermögens dennoch Hilfen zur Bewältigung der Energiekrise zur Verfügung gestellt. Damit diese auch an Kommunen und Bildungseinrichtungen ausgereicht werden können, bringen die rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen ein Gesetz beim aktuellen Plenum des Thüringer Landtages ein. Insgesamt sollen einmalig rund 87 Millionen Euro mit dem Gesetz über das Sondervermögen ausgereicht werden.

Wir wollen eine sichere Rechtsgrundlage schaffen, um die Mittel zielgerichtet, zügig und ohne größeren Verwaltungsaufwand ausreichen zu können. Konkret geht es dabei um rund 57,4 Millionen Euro als pauschale Zuweisung an Landkreise und kreisfreie Städte. Damit können sie insbesondere ihre gestiegenen Energiekosten in den Schulgebäuden abfedern. Zusätzlich steht für die Städte und Gemeinden, die eine Schule unterhalten, eine pauschale Unterstützung in Höhe von insgesamt 1,6 Millionen Euro bereit. Freie Schulen sollen mit insgesamt rund 3 Millionen Euro für die gestiegenen Energiekosten entlastet werden. Weitere 10 Millionen Euro gehen an Kindertageseinrichtungen“, sagt die finanzpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Janine Merz.

Zudem sollen Energiekostenleistungen an die Hochschulen und Forschungseinrichtungen des Landes ausgereicht und pauschal 3 Millionen Euro für kommunale Sportstätten ausgereicht werden.

„Da die CDU im Sondervermögengesetz auf Formulierungen beharrt hat, die eine vereinfachte Ausreichung insbesondere der 50 Millionen Euro für die kommunale Ebene unmöglich machen, haben wir uns mit diesem Gesetz für den sicheren Weg entschieden. Wir bügeln die Fehler der Union aus und schaffen die notwendige Entlastung für unsere Kommunen“, so Merz.

Hintergrundinformation

Die Mittelaufteilung setzt sich wie folgt zusammen:

57,35 Mio. EUR für Landkreise und kreisfreie Städte als pauschale Zuweisung. Enthalten sind Unterstützungsleistungen des Landes für Mehrausgaben durch Energiepreissteigerungen, unter anderem im Bereich der Schulen.

1,65 Mio. EUR für Städte und Gemeinden die Schulträger sind. Damit sollen die gestiegenen Energiekosten der Schulgebäude in Trägerschaft der kreisangehörigen Gebietskörperschaften abgefedert werden. Diese werden als Pauschale pro Schüler in Höhe von 110 EUR ausgereicht.

Zusätzlich werden auch zusätzliche Energiehilfen an die freien Schulen mitgeregelt. Rund 3 Mio. EUR als Pauschale pro Schüler in Höhe von 110 EUR.

10 Mio. EUR gehen an die Kommunen für gestiegene Energiekosten in Kindertageseinrichtungen. Darin enthalten sind auch die Mehrkosten bei freien Kitaträgern, die entsprechend durch die Kommunen weitergereicht werden müssen. Ausreichung pauschal 110 EUR pro Kind.

3 Mio. EUR für kommunale Sportstätten. Ausreichung pauschal entsprechend des Bevölkerungsanteils der Landkreise/kreisfreien Städte.

Quelle: https://spd-thl.de/pressemitteilungen/rot-rot-gruen-bringt-gesetz-zur-ausreichung-der-energiehilfen-an-kommunen-und-bildungseinrichtungen-ins-parlament-ein/

 
 

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