Resolution 60 plus Bundesausschuss vom 05.03.2012

Veröffentlicht am 12.03.2012 in Allgemein

Partei braucht Demokratie – Partei braucht Arbeitsgemeinschaften

Anlässlich der Beschlüsse des Parteivorstandes vom Dezember, Januar und Februar 2012 stellt der Bundesausschuss der AG SPD 60 plus fest, dass die aktuell diskutierten bzw. bereits beschlossenen Vorschläge zur Beteiligung der Arbeitsgemeinschaften an den Entscheidungsprozessen in der Partei den Zielen einer Öffnung der Partei in die gesellschaftlichen Gruppen und einer stärkeren Partizipation der Mitglieder wider-spricht. Auch die geplanten Änderungen in der Finanz- und Personalausstattung der Arbeitsgemeinschaften stehen im Widerspruch zu der ursprünglich gewollten stärkeren Partizipation der Mitglieder.

Der Bundesausschuss der AG SPD 60 plus fordert deshalb den Parteivorstand auf:

1. Die Vorsitzenden als Vertreter der Arbeitsgemeinschaften müssen weiterhin die Möglichkeit haben, die Postionen der Arbeitsgemeinschaften zu den fachlich sie betref-fenden Themen im Parteivorstand einzubringen und an den Diskussionsprozessen der Partei angemessen und regelmäßig teilzuhaben.

Der Beschluss des Parteivorstands, die Arbeitsgemeinschaften nur noch quartalsweise zu Sitzungen des Parteivorstands zuzulassen, stellt einen schweren Vertrauensbruch dar, da dieser allen im Vorfeld der Abstimmung über die Organisationsreform gege-benen Zusagen zur angemessenen Partizipationsmöglichkeit der Arbeitsgemeinschaften jenseits der satzungsmäßigen Festlegung widerspricht.
Wir fordern deshalb den Parteivorstand auf, den im Dezember 2011 gefassten Be-schluss zur Teilnahme der Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaften an den Partei-vorstandssitzungen zurückzunehmen.

2. Die in den geltenden Richtlinien zur Organisation der Arbeitsgemeinschaften festgelegten Standards müssen als Mindeststandards anerkannt bleiben. Bereits im Zuge der Reform 2007 ist es zu gravierenden Einschnitten bei der organisatorischen und finanziellen Ausstattung der Arbeitsgemeinschaften gekommen. Davon war – z.B. durch die Reduzierung der Größe der Bundeskonferenzen – auch die AG SPD 60 plus betroffen.

Die jetzt geltenden Mindeststandards für die AG SPD 60 plus in Hinblick auf Vorstandsgröße (1 Vorsitzende/r, 2 stellv. Vorsitzende, 6 BesitzerInnen), Delegiertenzahlen (Bundesauschuss 30, Bundeskonferenz 250) und Tagungsmöglichkeiten (2x jährlich Bundesausschuss, alle 2 Jahre eine zweitägige Bundeskonferenz) stellen die Untergrenze für eine Handlungsfähigkeit einer politisch in die Fläche wirkenden Arbeitsgemeinschaft dar. Insbesondere die geplante Reduzierung der Größe des Bundesausschusses führt zu einer starken Benachteiligung der großen Landesverbände.

3. Für die Erfüllung ihrer Aufgaben für die Partei bedarf es einer angemessenen finan-ziellen und personellen Ausstattung der Arbeitsgemeinschaften. Schon auf Basis des aktuellen Fi-nanzrahmens ist die Arbeit nur unter Einschränkungen und zusätzlichen Eigenbeiträgen der engagierten Mitglieder möglich. Weitere Kürzungen verbieten sich vor diesem Hintergrund.

Die AG SPD 60 plus hat schon über Jahre hinweg erhebliche Einsparungen erbracht. Und zwar Einsparungen derart, dass der Vorstand nur aus 9 Personen besteht und nur 1,5 Hauptamtliche für die fachliche Begleitung der mitgliederstärksten Arbeitsgruppe der SPD zuständig sind. Schon diese Einsparungen gingen zu Lasten der Ehren- und Hauptamtlichen, ohne dass je eine Anerkennung - geschweige denn Kompensation - stattfand. Wird die qualifizierte Zuarbeit durch Hauptamtliche jetzt noch weiter ver-ringert, steht die Effizienz und das ehrenamtliche Engagement in Gänze in Frage.

Der 60 plus Bundesausschuss weist darauf hin, dass die angedachten Kürzungen in keinem Verhältnis zum Schaden in Hinblick auf das ehrenamtliche Engagement der in den Arbeitsgemeinschaften organisierten Parteimitglieder steht. Die Partei spart am falschen Ende! Dies wird sich mit hoher Wahrscheinlichkeit auch in den kommenden Wahlkämpfen entsprechend negativ auswirken.

Der 60plus-Bundesausschuss fordert in diesem Zusammenhang den Parteivorstand ausdrücklich auf, die Bevölkerungsentwicklung in Deutschland zur Kenntnis zu nehmen und die richtigen Schlüsse daraus zu ziehen:

Ältere Menschen sind ein Wählerpotenzial, das zum einen numerisch zunimmt und zum an-deren pflichtbewusster als andere Gruppen das Wahlrecht wahrnimmt. Deshalb wird diese Zielgruppe auch für die Parteien immer wichtiger. Es gibt gut 20 Millionen älteren Menschen in Deutschland. Bei der Bundestagswahl 2009 war beinahe jeder dritte Wahlberechtigte schon 60 Jahre oder älter. Das nächste Mal wird der Anteil noch höher liegen. Und die 60- bis 70-Jährigen sind zudem die „fleißigsten“ Wähler:
Mit 85 Prozent Wahlbeteiligung lag diese Altersgruppe deutlich über dem Schnitt von 78,3 %.

Aufgrund des stetigen Wachstums der Gruppe der Rentner kann es sich keine Partei mehr leisten, ihre Kampagnen nicht auch insbesondere auf diese zuzuschneiden. Die AG SPD 60 plus sieht sich als wichtiges Bindeglied zu dieser Bevölkerungsgruppe und will sich in die kommenden Wahlkämpfe konstruktiv und aktiv einbringen. Sie war bisher immer die zuverlässigste Wahlkampfstütze der Partei.

Bundesausschuß am 5. März 2012 in Kassel

 
 

Homepage AG 60 plus

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