Regelung für den LV der AG 60plus Thüringen

Veröffentlicht am 15.02.2012 in Allgemein

Regelung für den SPD Landesverband der AG 60plus Thüringen

Zusammensetzung des erweiterten Landesvorstandes
- Der Landesausschß -

1.) Mitglieder des gewählten Landesvorstandes (mit Stimmrecht)

2.) Jeder Kreis/Stadt kann ein Mitglied für den erweiterten Landesvorstand (ohne Stimmrecht) stellen. Dieses Mitglied ist :
a) von einer Kreis/Stadt AG 60plus zu wählen oder
b) von einer aktiven Gruppe zu benennen, die in Regionen tätig
sind, in der keine Kreis/Stadt AG 60plus bestehen.

3.) Der Landesvorstand kann über weitere beratende Mitglieder beschließen. Der erweiterte Landesvorstand ist darüber zu unterrichten.

4.) Zu den Vorstandssitzungen erhalten alle Mitglieder eine Einladung und die entsprechenden Sitzungsprotokolle. Sofern möglich, erfolgt die Post elektronisch (e-mails).

5.) Die Teilnahme an den Sitzungen ist freiwillig. Eine Entschuldigung für die Verhinderung an der Teilnahme ist wünschenswert.

6.) Eine Kostenerstattung für Fahrgeld ist leider nicht möglich – dies schließt einen persönlichen Erstattungsantrag an den SPD-Landesvorstand nicht aus.

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Bemerkung/Begründung :

Wir sind der Auffassung, dass eine breit gestreute Mitwirkung, Diskussion und Teilhabe einen positiven Einfluß auf unsere politische Arbeit und Informationsvielfalt bewirkt.

Die Teilnahme und der Teilnehmerkreis an den Landesvorstandssitzungen hat sich in den vergangenen Jahre in einer heute nicht mehr zu erschließenden Art entwickelt. Daher dieser formale Regelung.

Wolf-Dietrich Waack
Landesvorsitzender

Einstimmiger Beschluss am 8. Februar 2012 in Erfurt

 
 

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