26.01.2010
Antrag an den Stadtrat
Nutzen des Landesarbeitsmarktprogramms „Arbeit für Thüringen und Zukunft Familie“
Der Stadtrat möge beschließen:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit der ARGE und der GfAW die
Förderungen der Programmteile „Arbeit für Thüringen“ und „Zukunft Familie“ des
Landesarbeitsmarktprogrammes in der Stadt Suhl zu nutzen.
2. Dazu wird der Oberbürgermeister beauftragt, gemeinsam mit der ARGE die Personen und
Familienverbände zu erfassen, auf die die Förderkriterien zutreffen.
3. Der Oberbürgermeister hat in der Verwaltung, städtischen Einrichtungen und
Gesellschaften zu prüfen, welche Arbeitsmöglichkeiten den Förderkriterien entsprechen
und wo der infrage kommende Personenkreis zum Einsatz kommen kann.
4. Ferner wird der Oberbürgermeister beauftragt, gemeinsam mit den Wirtschaftsverbänden
Möglichkeiten der Bereitstellung von Arbeitsstellen für den infrage kommenden zu
fördernden Personenkreis zu prüfen.
Begründung:
Auch in unserer Stadt ist die Zahl der von Arbeitslosigkeit Betroffenen, insbesondere der Alleinerziehenden und Familien mit Kindern zu hoch. Deshalb sollten dringend die mit dem Landesarbeitsmarktprogramm gegebenen Fördermöglichkeiten genutzt werden, indem gemeinsam mit der Arbeitsverwaltung zusätzliche Arbeitsplätze im gemeinwohlorientierten und im gewerblichen Bereich über die GfAW finanziert werden. Damit soll die Arbeitslosigkeit reduziert und die von Arbeitslosigkeit Betroffenen und deren Familien und Kinder wieder integriert und deren Benach-teiligung im gesellschaftlichen Leben entgegengewirkt werden. Zudem tritt durch die Integration in den Arbeitsprozess eine Verbesserung der Lebenssituation der Familien und auch eine finanzielle Entlastung des städtischen Haushaltes ein. Von Seiten der Stadt sollten deshalb alle Möglichkeiten dieses Landesarbeitsmarktprogrammes genutzt werden.
Karin Müller
Fraktionsvorsitzende










