Pressemitteilung des Deutschen Frauenrats zum Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshof #Parität

Veröffentlicht am 15.07.2020 in Gleichstellung

Elke Ferner, Vorstandsmitglied des Deutschen Frauenrates (DF) und die ehemalige Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen, hat in der Pressemitteilung des DF Stellung zu dem heutigen Urteil des Thüringer Verwaltungsgerichtshofs genommen. Wir schließen uns diesen Worten vollumfänglich an.

Herber Rückschlag für die Demokratie – Jetzt muss Bundesverfassungsgericht entscheiden

Pressemitteilung | 15. Juli 2020

Der Weimarer Landesverfassungsgerichtshof hat heute das Thüringer Paritätsgesetz zurückgewiesen und damit einer Klage der AfD stattgegeben. Elke Ferner, Mitglied im Vorstand des Deutschen Frauenrats, erklärt dazu: „Das Urteil ist ein herber Rückschlag für die Gleichstellung in Thüringen und darüber hinaus. Die Entscheidung mit der Freiheit und Gleichheit der Wahl zu begründen, ignoriert, dass Wähler*innen auch heute das Geschlechterverhältnis im Parlament nicht beeinflussen können, wenn auf Wahllisten hauptsächlich Männer stehen. Unser Grundgesetz verpflichtet den Staat in Art. 3, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern durchzusetzen und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken. Das gilt auch in Thüringen. Deshalb muss jetzt das Bundesverfassungsgericht klären, ob Paritätsgesetze ein legitimes Mittel sind, dieses Gleichberechtigungsgebot zu erfüllen.“

Seiner verfassungsmäßigen Verpflichtung kommt der Staat bis heute in vielen Bereichen nur ungenügend nach. Das trifft auch auf die gleichberechtigte Vertretung von Frauen und Männern in Parlamenten und Politik zu: So liegt der Frauenanteil im Bundestag, in allen Landesparlamenten, in Kreis- und Gemeinderäten deutlich unter dem Frauenanteil an der Gesamtbevölkerung, Tendenz fallend. Thüringen und Brandenburg haben deshalb im letzten Jahr Paritätsgesetze auf den Weg gebracht. Dass der mit acht Richtern und nur einer Richterin besetzte Weimarer Verfassungsgerichtshof trotz des Gleichstellungsgebotes aus Artikel 3 GG nun der Klage der Partei mit dem geringsten Frauenanteil stattgegeben hat, ist völlig unverständlich. „Deshalb muss nun das höchste deutsche Gericht Verbindlichkeit in der Sache herstellen und ein Zeichen setzen, dass gleichberechtigte Teilhabe von Frauen elementar für unsere Demokratie ist,“ so Ferner weiter.

Auf Bundesebene konnten sich die Fraktionen im Deutschen der Bundestag nicht einigen, die längst überfällige Wahlrechtsreform zur Begrenzung der Zahl der Abgeordneten auf den Weg zu bringen. Der Deutsche Frauenrat setzt sich dafür ein, anstehende Wahlrechtsreformen zu nutzen, um Geschlechterparität bei Listen- und Direktmandaten zu implementieren. Der Aufruf #mehrfrauenindieparlamente hat eine breite Unterstützungswelle für Parität in Parlamenten und Politik ins Rollen gebracht.

 
 

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