Die Brücke des Fahrradwegs ist baufällig. Das ist sie nicht erst seit gestern. Mangelnde Wartung und der Zahn der Zeit führte dazu. Nun ist sie gesperrt und es gibt Beschwerden. Die Frage drängt sich auf: Hätte man sie sperren müssen, bevor eine zügige Sanierung vorbereitet war?
Die Behauptung sei erlaubt: Nein, das hätte man nicht!
Wie wäre es z.B. mit einem lastenverteilenden Diagonalbelag als provisorische Reparatur gewesen bis richtig losgelegt wird? Aber nein. Erst einmal sperren und das mit erheblichem Aufwand und dann sehen wir weiter. Der (Schöndorfer) Bürger hat das Nachsehen.
Ich höre schon die entrüstete Frage aus der Bau- und Straßenverwaltung: Wer soll die Verantwortung übernehmen, wenn Baufälligkeit festgestellt wurde!? Die Antwort: Die Bau- und Straßenverwaltung!
Verantwortung ist Bestandteil der eigenen Tätigkeit. Zusehen wie die Baufälligkeit wächst und dann ein Gutachten, dass die Sperrung empfiehlt, ist für Verwaltungshandelnde immer die sichere Seite. Nur sind die Nachteile ausschließlich auf Seite der Bürger. Und denen gegenüber gibt es auch eine Verantwortung, zumal diese die Wichtigste ist. Die SPD-Fraktion wird hier nachfragen. Auch wer sich die nicht akzeptablen Umleitungen ausgedacht hat.
Für die Fraktion: Dr. Friedrich Folger