Novelle des Gleichstellungsgesetzes auf den Weg gebracht

Veröffentlicht am 07.02.2013 in Landtag

Im Gleichstellungsausschuss wurde am Mittwoch abschließend über die Novelle des Gleichstellungsgesetzes abgestimmt. Dabei ist besonders hervorzuheben, dass das Gesetz viele richtige und wichtige Ansätze hat.
So werden die Gleichstellungsbeauftragten in den Behörden und in den Kommunen durch das neue Gesetz in großem Umfang gestärkt. Positiv ist zudem, dass deren Befugnisse künftig im Gesetz festgeschrieben werden. Der größte Fortschritt ist jedoch das umfangreiche Klagerecht, auf das im Falle von Konflikten zurückgegriffen werden kann. Bei Meinungsverschiedenheiten grundsätzlicher Art mit der Dienststellenleitung könne jetzt das jeweilige Verwaltungsgericht eingeschaltet werden. Gut sei auch, dass in kleineren Dienststellen Entlastungsregelungen für die Gleichstellungsbeauftragten geschaffen würden.

Trotzdem gibt es immer noch Verbesserungsmöglichkeiten. Solange Frauen in ihrem Alltag noch in großem Umfang Benachteiligung gegenüber Männern erleben, wird es sich in der Praxis zeigen, wie sich die Bestellung von männliche Gleichstellungsbeauftragten auswirkt. Dies erlaubt das Gesetz jetzt aber auf ausdrücklichen Wunsch des Koalitionspartners CDU, da mussten wir als SPD-Fraktion in den sauren Koalitionsapfel beißen. Wir nehmen die Bedenken der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten Thüringens ernst. Diese hatten in einem öffentlichen Brief an die Mitglieder des Gleichstellungsausschusses in Frage gestellt, dass männliche Gleichstellungsbeauftragte eine „wirksame Interessenvertretung für Frauen sein können, insbesondere nicht im Problembereich häusliche Gewalt oder sexuelle Gewalt“.

 
 

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