„Das neue Gesetz sieht vor, bei der Grundförderung der Erwachsenenbildung den Sockelbetrag für die Einrichtungen ab 2018 um jeweils 30.000 Euro zu steigern. Das entspricht einem Plus von 1,2 Millionen Euro im Jahr bzw. einer Erhöhung der Gesamtaufwendungen des Landes für die Erwachsenenbildung um nicht weniger als 17,4 Prozent“, erklärt SPD-Bildungspolitikerin Marion Rosin. Die zweite zentrale Änderung im Gesetz sei die Festschreibung einer jährlichen Dynamisierung des Sockelbetrags der Grundförderung um 1,9 Prozent ab 2019. „Diese Erhöhung kann sich sehen lassen“, bekräftigt die bildungspolitische Sprecherin.
PRODUCT
Design
Content
Publish
RESOURCES
Blog
Careers
Docs
About
COMMUNITY
Join
Events
Experts
Leider gibt es die gesuchte Seite nicht oder nicht mehr.










