Marx: Bundesverfassungsgericht setzt wichtige Maßstäbe

Veröffentlicht am 21.04.2016 in Freiheit & Sicherheit

Zum Urteil vom 20.04.2016 des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum BKA-Gesetz erklärt die innen- und rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Dorothea Marx: "Das Bundesverfassungsgericht setzt wichtige Maßstäbe, auch für eine Überprüfung des Thüringer Polizeiaufgabengesetzes (PAG). Einmal mehr hat das Bundesverfassungsgericht den Behörden ins Stammbuch geschrieben, dass man mit 'Masse statt Klasse' keine erfolgreiche Verbrechensbekämpfung betreiben kann."

Das Thüringer PAG enthalte ebenfalls sehr weitreichende Kompetenzen zur technischen Überwachung. Daher habe die rot-rot-grüne Koalition die Überprüfung des Gesetzes auf seine Verfassungsmäßigkeit bereits 2014 vereinbart. Denn das Thüringer PAG gestatte erhebliche und verdeckte Eingriffe in die Privatsphäre Unbeteiligter ohne ausreichende Kontrolle, ob die ergriffenen Maßnahmen angemessen sind, um den erzielten Zweck zu erreichen. Ein trauriges Beispiel, dass Massenüberwachung nicht maßgeblich zur Vermeidung von Straftaten und Terrorakten führt, seien die tragischen Terroranschläge der jüngsten Vergangenheit. Es habe sich immer wieder gezeigt, dass die Tatverdächtigen den Behörden längst bekannt gewesen waren. Um die Bürger*Innen besser vor Terrorismus zu schützen, plädiert Marx dafür: "Die klassische Polizeiarbeit mit den Ziel einer gezielteren und besseren Kontrolle sogenannter Gefährder muss wieder in den Vordergrund gestellt und die Thüringer Polizei personell besser ausgestattet werden."

 
 

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