Machnig: Es darf keinen halben Energiekonsens geben

Veröffentlicht am 04.07.2011 in Allgemein

Machnig,spd-thl.de

Vor Bundesratsabstimmung: Energiegesetze der Bundesregierung
müssen nachgebessert werden

Die am kommenden Freitag im Bundesrat zur Abstimmung anstehenden Energiegesetze der Bundesregierung müssen aus Sicht von Thüringens Wirtschaftsminister Matthias Machnig deutlich nachgebessert werden. "Das Gesetzespaket ist wieder nur der kleinste gemeinsame Nenner, auf den sich Schwarz-Gelb einigen konnte", sagte Machnig heute in Erfurt. Das reiche nicht aus, um in der Energiepolitik das Ruder herumzureißen. "Zu einer wirklichen Energiewende ist die Bundesregierung offenbar nicht in der Lage."

Von den insgesamt sieben Gesetzentwürfen ist derzeit allein das Atomgesetz zustimmungsfähig, das den Ausstieg Deutschlands aus der Kernenergie bis zum Jahr 2022 regelt. Dagegen werde mit den übrigen Neuregelungen das Ziel eines schnellen Ausbaus der erneuerbaren Energien verfehlt. "Es kann und darf aber keinen halben Energiekonsens geben", so der Minister. "Der Atomausstieg ist nur der erste Schritt - genauso wichtig ist es, Alternativen für die Energieversorgung von morgen zu entwickeln." Deshalb sei klar: "Außer dem Atomgesetz wird Thüringen den Gesetzen in der vorliegenden Form nicht zustimmen", sagte der Minister.

Seine Forderung: Entweder die Bundesregierung bessert bis zur Abstimmung am Freitag nach - oder man müsse über ein Vermittlungsverfahren sprechen, in dem das Gesetzespaket (außer dem Atomgesetz) noch einmal komplett auf den Prüfstand gestellt wird. "Die Bundesregierung darf die Positionen der Bundesländer nicht länger ignorieren", sagte Machnig. In ihrer jetzigen Form würden die geplanten Neuregelungen dazu führen, dass sich die Rahmenbedingungen für eine zukunftsfähige Energieversorgung auf Basis der alternativen Energien weiter verschlechterten. "Wir verlangen deshalb deutliche Korrekturen an den vorliegenden Gesetzen."

Seine Forderungen hatte der Bundesrat bereits auch in seiner Stellungnahme vom 17. Juni deutlich gemacht, diese waren aber in den Gesetzentwürfen der Bundesregierung weitgehend unberücksichtigt geblieben. Nachbesserungsbedarf besteht aus Thüringer Sicht vor allem in folgenden Punkten:

1. Ehrgeizigere Ziele: Das veraltete Ausbauziel von 35 Prozent Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch bis 2020 muss auf mindestens 40 Prozent erhöht werden.

2. Wirksame Förderung: Die bisherigen Regelungen zur Einspeisevergütung und zur Förderung des Solar- und Windstroms über das Erneuerbare-Energien-Gesetz dürfen nicht, wie von der Bundesregierung geplant, verschlechtert werden.

3. Mehr Tempo bei der Energiesanierung von Gebäuden: Die Sanierungsquote in Deutschland liegt gegenwärtig bei gerade einem Prozent pro Jahr. Es würde also rund 100 Jahre dauern, um den Gebäudebestand komplett energetisch zu sanieren. Nach Auffassung von Experten sollte die Sanierungsquote deshalb auf mindestens drei Prozent gesteigert werden. Dazu bedarf es einer Aufstockung der Fördermittel im CO2-Gebäudesanierungsprogramm auf mindestens 5 Milliarden Euro pro Jahr.

4. Mehr Akzeptanz beim Ausbau der Stromnetze: In den Planungsverfahren sind angemessene Einfluss- und Kontrollmöglichkeiten der Länder zu gewährleisten. Insbesondere die Planfeststellungsverfahren für den Leitungsausbau sollen in Länderhand bleiben. Vom Leitungsausbau betroffene Städte und Gemeinden sollen Ausgleichszahlungen von bis zu 40.000 Euro je Leitungskilometer erhalten. Thüringen drängt zudem darauf, dass die Kosten für den Leitungsbau bundesweit und nicht nur auf die Kunden des jeweiligen Energieunternehmens umgelegt werden, in dessen Versorgungsgebiet diese Kosten entstehen.

Hintergrund:

Nach der Abstimmung im Bundestag am vergangenen Donnerstag stehen die geplanten sieben Energiegesetze der Bundesregierung am kommenden Freitag im Bundesrat zur Entscheidung an. Dabei handelt es sich um das Atomgesetz, das Gesetz zur Einrichtung eines Energie- und Klimafonds, das Gesetz zur energetischen Wohnraumsanierung, die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), ein Gesetz zum beschleunigten Ausbau von Stromleitungen, das Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftlicher Vorschriften sowie das Baurechtsänderungsgesetz, mit dem die klimaschonende Entwicklung in Städten gestärkt werden soll. Die Entwürfe umfassen rund 700 Seiten Gesetzestext.

(Stephan Krauß, Pressesprecher, Thüringer Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Technologie)

 
 

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