Kultusministerium ändert Hochschulgesetzentwurf

Veröffentlicht am 08.08.2006 in Allgemein

Am Freitag wurde aus einem Gespräch der Konferenz Thüringer Studierendenschaften (KTS) mit dem Staatssekretär Bauer-Wabnegg im Kultusministerium (TKM) bekannt, dass die Landesregierung am derzeitigen Gesetzesentwurf nachbessern möchte. Dazu erklärte Marc Emmerich, Juso-HSG-Vorsitzender: "Die geplanten Änderungen gehen nicht weit genug."

Bis zum 31.08.06 soll ein neuer Entwurf vorliegen.
Es sollen u.a. folgene Änderungen vorgenommen werden:

Für die Findung der vom TKM zu benennenden Hochschulratsvertreter soll eine gemeinsame Kommision aus der Hochschule und dem TKM gebildet werden.

Bei den potentiellen Konfliktfeldern zwischen Senat, Präsidium und Hochschulrat soll je nachdem zugunsten des Senats oder des Präsidiums die letztendliche Entscheidungskompetenz geregelt werden.

Die Dekane sollen nun auf jeden Fall immer von der Fakultät bzw. der zuständigen Selbstverwaltungseinheit gewählt werden. Der Präsident soll hier keine Notkompetenz mehr haben.

Für konsekutive Studiengänge soll die Gebührenerhebung für die Hochschulen nicht mehr verpflichtend vorgeschrieben sein. Die Hochschulen sollen hierzu nur noch berechtigt sein.

Frank Dörfler, Gesprächsteilnehmer für die KTS: "Die Landesregierung versucht nur den Geruch der Verfassungswidrigkeit von ihrem Entwurf zu streifen. Es wäre aber eine umfassende Änderung notwendig gewesen. Denn Entdemokratisierung und die Abschaffung der Gebührenfreiheit sind aus Sicht der KTS schlicht nicht hinzunehmen."

Die Juso-HSG fordert den Thüringer Landtag auf, dieses Gesetz nicht einfach abzuwinken, sondern sich ihm in den Weg zu stellen.

 
 

Homepage Juso-HSG Jena

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