Keine Zustimmung zur weiteren Diätenerhöhung

Veröffentlicht am 19.05.2008 in Steuern & Finanzen
Dr. Gerhard Botz wird der Entscheidung zu einer weiteren Anhebung der Diäten Ende Mai nicht zustimmen. "Nach 18 Jahren Mitgliedschaften in Parlamenten kann ich nur feststellen: So geht es nicht - die Position einer weiteren Diätenerhöhung ist nicht zu vermittlen!" sagt Dr. Botz.
Die Äußerungen führender CDU-Landtagsabgeordneter erstaunen in diesem Zusammenhang sehr (siehe OTZ-Interview vom 16.5.2008). Steht doch die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag bisher einstimmig hinter dem eingebrachten Gesetzesentwurf. Dr. Botz fordert darum in einem offenen Brief die Thüringer Bundestagsabgeordneten der CDU zum Umdenken auf.

Lesen Sie im Folgenden den Brief von Dr. Botz an die Thüringer Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag:

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

als Mitglieder des Deutschen Bundestages und insbesondere als Mitglieder der Koalition, die unsere gegenwärtige Bundesregierung trägt, stehen wir in den letzten Tagen alle unter dem starken Druck der deutschen Öffentlichkeit wegen der in Beratung befindlichen weiteren Anpassung der Diäten.
Der im November 2007 beschlossenen Erhöhung in zwei Etappen habe ich aus verständlichen Gründen zugestimmt. Bereits nach einer sehr kontroversen Debatte zu der jetzt anstehenden Anpassung am 6.5. in unserer Fraktionssitzung, habe ich meinem Landesgruppenvorsitzenden am 8.5. mitgeteilt, dass ich diesmal wegen der äußerst schwer vermittelbaren zeitlichen Konstellation nicht zustimmen werde.
Unser Fraktionsvorsitzender hat uns am 6.5. - auch mit Blick auf ein einstimmiges Votum hierzu in der CDU/CSU-Fraktion – nachdrücklich zur Zustimmung aufgefordert. Umso erstaunter bin ich nun über die veröffentlichte Position eines führenden CDU-Politikers und Mitglied des Thüringer Landtages zum Thema (siehe Anlage). Ich darf davon ausgehen, dass Herr Günther bevor er derart starke Formulierungen in der Presse verwendet hat, Sie als seine Parteifreunde vorher ebenfalls dazu aufgefordert hat, dieser Verfahrensweise nicht zu zustimmen.
Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang hiermit auffordern, der Entscheidung vieler meiner Fraktionskollegen bezüglich der Ablehnung dieses Gesetzentwurfes in der kommenden Plenarwoche ebenfalls zu folgen.
Nach 18 Jahren parlamentarischer Praxis auf den verschiedensten Ebenen muss ich zumindest konstatieren, dass der Schaden, bezüglich unseres Ansehens als Volksvertreter, der aus einer Zustimmung zur geplanten Erhöhung folgen würde, weit über bisher bekannte Größenordnungen hinausgehen würde. Wir sollten das gemeinsam verhindern.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gerhard Botz
 
 

Homepage Dr. Gerhard Botz

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