Keine anlasslose Vorratsdatenspeicherung!

Veröffentlicht am 02.02.2015 in Allgemein

Der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft (AsJ) hat am Wochenende seine Jahresklausur in Schliersee durchgeführt und dabei ihren langjährigen Alt-Vorsitzenden Dr. Klaus Hahnzog geehrt. Gegenstand war auch die nach dem Attentat von Paris erneut aufgeflammte Debatte zur Vorratsdatenspeicherung (VDS).

Dazu erklärt der Vorsitzende der AsJ, Harald Baumann-Hasske:

„Eine erneute Regelung der anlasslosen Speicherung aller Kommunikationsdaten für eine bestimmte Frist ohne einen konkreten Anlass wird es nicht geben können. Hatte das BVerfG bei der Aufhebung des Gesetzes noch Wege gewiesen, die in sehr engen Grenzen eine Zulässigkeit möglich machen sollten, hat der EuGH im vergangenen Jahr sehr deutlich gemacht, dass es schon für die Speicherung eines konkreten Anlasses bedarf. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass jede Regelung, die eine Speicherung nicht an einen konkreten Anlass knüpft, mit den Grundrechten unvereinbar ist, weil sie in unverhältnismäßiger Weise in sie eingreift.“

 

Wer jetzt nach aktuellen terroristischen Straftaten erneut die Forderung nach VDS erhebe, müsse sich entgegenhalten lassen, dass VDS kein Mittel sei, um Anschläge zu verhindern. Sie sei allenfalls geeignet, die Ermittlung von Straftätern nachträglich zu erleichtern. Dieses durchaus legitime Ziel rechtfertige aber nicht den schwerwiegenden Eingriff in die Freiheitsrechte aller Bürgerinnen und Bürger.

„Wir sind erfreut, dass diese Position, die unter Rechtspolitikern in der SPD Konsens ist, neuerdings auch vom Ministerpräsidenten von Hessen, Herrn Bouffier, geteilt wird. Es besteht die berechtigte Hoffnung, dass auch andere konservative Innenpolitiker aktionistische Forderungen einstellen, nicht weiter den Eindruck erwecken, VDS sei ein Mittel, Anschläge im Vorfeld zu verhindern und zu einer sachorientierten Debatte zurückkehren.“

 
 

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