Justizpolitikerin Marx zum neuen Thüringer Datenschutzgesetz

Veröffentlicht am 19.09.2011 in Landtag

„Mit dem heute eingebrachten Gesetz zur Novellierung des Thüringer Datenschutzrechts werden gegenüber dem bisherigen Recht die Voraussetzungen für erlaubte Datenerhebungen bei den Bürgern und ihre Verarbeitung erheblich verschärft.“ Das erklärt Dorothea Marx, die justizpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Thüringer Landtag mit Blick auf die heutige Plenardebatte. So sei künftig etwa die Einwilligung von Betroffenen kein Freibrief mehr, mit sensiblen Daten quasi nach Belieben umzugehen. Bei persönlichen Daten müsse offen gelegt werden, wozu sie genau und für welche Speicherdauer sie benötigt werden.

Marx: „Die Bürger erhalten neue umfassende Rechte auf Auskunft und Einsicht zu den Informationen, die zu ihrer Person gesammelt werden. Auch die Bestimmungen zur Löschung von Daten werden verschärft.“ Künftig müssten Betroffene vor jeder Weitergabe ihrer Daten unterrichtet werden. Somit könne jeder nachvollziehen, wer über welche Daten verfügt und ob dies rechtlich zulässig ist.

Die Abgeordnete erklärt: „In Zeiten immens angewachsenen Datenaustauschs ist auch das neu vorgesehene Verbot einer Profilbildung aus mehreren Datenbeständen ein wichtiger Meilenstein zu einem verbesserten Schutz der Privatsphäre. Nicht die Bürger müssen gläsern sein, sondern die Verarbeitungsprozesse sensibler Daten." Nur so könne die Privatsphäre der Bürger vor unzulässiger Ausforschung geschützt werden.

Zur Umsetzung der neuen Regelung sei auch eine verbesserte Sach- und Personalausstattung des Datenschutzbeauftragten erforderlich und müsse garantiert werden.

 
 

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