Das Thüringer Justizprüfungsamt will Markierungen im Gesetzestext verbieten.
Dazu erklärte Frank Dörfler, Mitglied im Vorstand der Juso-HSG: ?Das JPA verschlechtert die Lern- und Klausurbedingungen dramatisch!?
Wie gestern bekannt wurde, hat das JPA bereits in den Semesterferien angeordnet, dass schriftliche Anmerkungen, farbige Markierungen und Klebezettel in den Gestzestexten bei der ersten juristischen Prüfung nicht mehr zulässig sind.
Aufgrund eines Beschlusses des Fakultätsrates, die Bedingungen für die erste juristische Prüfung auch auf die Prüfungen im gesamten Studium der Rechtswissenschaften anzuwenden, geht von der Anordnung der JPA eine unheilvolle Breitenwirkung aus.
Die Juso-HSG verurteilt die Anordnung des JPA als realitätsfremd und ungerecht. Frank Dörfler: ?Die wenigsten Studierenden versuchen durch die Bemerkungen und Markierungen Unterschleif zu begehen. Die Unterstellung des JPA es würden viele Studierenden durch die Markierungen rechtliche Prüfungsschemata kodieren, ist befremdend. Eine solche Kodierung würde eine enorme intellektuelle Leistung erfordern ? daher liegt es nahe, dass sich Studierende eher im Stoff stärker vorbereiten als eine Kodierung zu entwickeln.?
Die Juso-HSG sieht in der Anordnung des JPA eine Verschlechterung des Lernvorgangs. Wenn man sich keine Markierungen oder Anmerkungen im Gesetzestext mehr machen kann wird der Stoff schwerer internalisiert. Des Weiteren ist es in Prüfungen eine Hilfestellung, die wegen obskurer Unterschleifvermutungen aufgegeben werden soll. Darüberhinaus bedeutet die doppelte Anschaffung von Gesetzestexten und Gesetzessammlungen für die Vorbereitung und die Prüfung eine schwere Belastung für den ohnehin nicht gerade prall gefüllten Geldbeutel der Studierenden.
Frank Dörfler: ?Wir werden an den Fachschaftsrat, den Fakultätsrat und das JPA herantreten um diese unsinnige Regelung wieder aus der Welt zu schaffen!?