Ist Erben (un-)gerecht ?

Veröffentlicht am 14.03.2016 in Steuern & Finanzen

Carsten Schneider, MdB

Vermögen werden in Deutschland nicht erarbeitet, sondern sie werden vererbt. Was machen Erbschaften also mit unserer Gesellschaft, deren sozialer Frieden ganz wesentlich auf dem Leistungsprinzip und der Chancengleichheit beruht?  Für uns als Juso-Hochschulgruppe war dies Grund genug, nach der (Un-)Gerechtigkeit von Erbschaften zu fragen. Um diesen Fragen nachzugehen, haben wir am 18. Januar eine Podiumsdiskussion an der Universität Erfurt ausgerichtet, zu der wir neben dem Soziologieprofessor Frank Ettrich auch Carsten Schneider eingeladen hatten.

Der familiäre Hintergrund von Student*innen an deutschen Universitäten führt vor Augen, dass dieHerkunft noch immer den Bildungsweg bestimmt. Von 100 Studierenden kommen gerade einmal 24 aus Elternhäusern, die keinen akademischen Hintergrund aufweisen. Kinder aus wohlhabenderen Haushalten profitieren hierbei von dem Vermögen ihrer Familie, wobei sie eine gravierende Änderung ihrer finanziellen Situation mit Blick auf zu erwartende Erbschaften im Laufe ihres Lebens vermutlich kaum zu erwarten haben.

Wenn der französische Wirtschaftswissenschaftler Piketty diesbezüglich davon spricht, dass „[sich] die Vergangenheit anschickt, die Zukunft zu fressen“, weist er darauf hin, dass sich die aus der Vergangenheit stammenden Reichtümer ohne Arbeit schneller vermehren als die Reichtümer, die durch Arbeit geschaffen werden. Bestehende Reichtümer haben demzufolge einen erheblichen Einfluss auf die Lebensverhältnisse zukünftiger Generationen. Vermögen werden in Deutschland nicht erarbeitet, sondern sie werden vererbt. Erbschaften tragen hierbei ganz wesentlich zur Perpetuierung der bestehenden Vermögenskonzentration bei und beeinflussen die Chancengerechtigkeit daher in erheblichem Maße. Was machen Erbschaften also mit unserer Gesellschaft, deren sozialer Frieden ganz wesentlich auf dem Leistungsprinzip und der Chancengleichheit beruht?  Für uns als JUSO Hochschulgruppe war dies Grund genug, nach der (Un-) Gerechtigkeit von Erbschaften zu fragen. Um diesen Fragen nachzugehen, haben wir am 18. Januar eine Podiumsdiskussion an der Universität Erfurt ausgerichtet, zu der wir neben dem Soziologieprofessor Frank Ettrich auch Carsten Schneider eingeladen hatten. Im Bundestag wird derzeit eine Reform des Erbrechts diskutiert, da das BVerfG die bestehende Privilegierung des Betriebsvermögens für mit dem Grundgesetz unvereinbar hielt. Wenn die Vergangenheit gezeigt hat, dass Erbrechtsreformen auf Gesellschaftsreformen zielen können, hat die sich derzeit in der Diskussion befindende Reform des Erbrechts das Potential zu einer sozial gerechteren Lösung?

Nach Piketty liegt Demokratien der Glaube zugrunde, dass soziale Ungleichheit vor allem auf Leistung und Arbeit beruhen müsse und nicht auf Abstimmung, Erbe und Kapital. Das Leistungsprinzip und die Chancengleichheit gehören also zu einem die Gesellschaft zusammenhaltenden Wertekonsens und werden durch Erbschaften dabei aber konterkariert. So betonte Carsten etwa, dass aus Erbschaften generiertes Vermögen leistungslos erworbenes Vermögen sei und daher ganz wesentlich gegen zuvor genanntes Leistungsprinzip verstoße. Für ihn sorgen Erbschaften als die Perpetuierung der Vermögensverteilung in Deutschland für den Bestand der Chancenungleichheit. Die Erbschaftssteuer wäre hierbei ein geeignetes Instrument zur Herstellung sozialer Gerechtigkeit, indem insbesondere große Vermögen stärker besteuert würden und so der Vermögenskonzentration entgegengewirkt werden könne. Diese Herangehensweise verweist auf eine Unterscheidung, die Carsten bei der Thematik aufmacht.

So sollen gewisse Freibeträge für Ehepartner, Kinder oder Verwandte sowie „Omas kleines Häuschen“ weiterhin erhalten bleiben und vor allem große  Vermögen besteuert werden. Die Reform des Erbrechts vermag diesem Umstand aber nur in Teilen Rechnung zu tragen, da sie lediglich die durch das BVerfG gerügte Privilegierung von Betriebsvermögen zum Bezugspunkt nimmt. Zu einer tiefergehenden gesellschaftlichen Umverteilung ist sie nicht imstande, was unter anderem dem Koalitionspartner geschuldet ist. Carsten verwies weiter auf die Unpopularität solcher Maßnahmen, die einer stärkeren Besteuerung im Wege stünden. Auch Studien belegen, dass lediglich 30% der Bevölkerung einer Verschärfung der Erbschaftssteuer zustimmen würden. Soziologen ziehen hierbei eine Parallele von Erbschaften zu Lottogewinnen: In der Hoffnung auf unerwarteten Geldsegen verweigert die Mehrheit eine Erhöhung der Steuern. Dass letztlich nur ein geringer Teil der Erben besteuert würde, bleibt bei der Meinungsbildung unberücksichtigt.

Zusammenfassend gilt für uns Studierende also die Irrationalitäten um die Erbschafts- und Schenkungssteuer in der breiten Öffentlichkeit auszuräumen und die Erhöhung der Steuer öffentlich zu debattieren und zu präsentieren als das, was sie ist: Ein ordnungspolitisches Instrument zur Herstellung sozialer Gerechtigkeit.

 
 

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