Informationen zum Arbeitszeitgesetz

Veröffentlicht am 08.12.2005 in Arbeit & Wirtschaft

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zu Bereitschaftsdiensten wurde Ende 2003 im Arbeitszeitgesetz umgesetzt.

Im Vermittlungsverfahren hatten sich Bund und Länder damals auf eine Übergangsregelung bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Änderung geeinigt. Den Tarifvertragsparteien wurde eine 24-monatige Übergangsfrist für neue Tarifregelungen in Branchen mit Bereitschaftsdiensten für notwendige Umstellungen auf das neue Recht eingeräumt.

Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, CDU und CDU ist vereinbart worden, dass die Übergangsregelung um ein Jahr verlängert werden soll. Damit erhalten die Tarifvertragsparteien in den Bereichen, in denen bislang noch keine Abschlüsse vorliegen, noch einmal Zeit, um entsprechende Vereinbarungen zu treffen.

Am 12. Dezember 2005 ist zu diesem Thema eine öffentliche Anhörung im zuständigen Bundestagsausschuss Arbeit und Soziales vorgesehen. Hierbei wird auch zu klären sein, wie es zu den Verzögerungen bei der Umstellung auf das neue Recht kommen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Dr. Gerhard Botz

 
 

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