Presseerklärung
Erfurt, 25. April 2012
„Mit der Novellierung machen wir einen wichtigen Schritt zu einer verbesserten demokratischen Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger.“ So bewertet Regine Kanis, Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion für Petitionen, den heute von der Regierungskoalition vorgelegten Gesetzentwurf zur Novellierung des Thüringer Petitionsgesetzes. Er sieht vor allem die Einführung öffentlicher, also online veröffentlichter und online mitzeichnungsfähiger Petitionen von allgemeinem Interesse vor.
„Wir haben uns dabei insbesondere an den guten Erfahrungen des Bundestages orientiert, bei dem bereits seit 2005 das Einreichen öffentlicher Petitionen möglich ist“, erklärt Kanis. Das Gesetzesvorhaben ziele zudem auf eine stärkere Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen ab. So sollen Petitionen künftig auch in Brailleschrift und in Gebärdensprache eingereicht werden können.
Kanis erinnert daran, dass die Initiative zur Gesetzesnovellierung von der SPD-Landtagsfraktion ausgegangen sei. „Es hat einige Zeit gedauert, bis wir die Kollegen der Union von der Notwendigkeit überzeugt hatten, das Petitionsgesetz für die Kommunikationsformen des Internetzeitalters zu öffnen“, sagt die Abgeordnete. Aber die Mühe habe sich gelohnt. „Nun bekommt Thüringen ein modernes Petitionsrecht, das sich mit den Regelungen des Bundestages und anderer Bundesländer zu öffentlichen Petitionen ohne weiteres messen kann“, ist Kanis überzeugt.