Es geht um die "Bewirtschaftungsreserve", die der Thüringer Finanzminister Herr Dr. Wolfgang Voß angeordnet hat. Man muss sich das nur einmal überlegen: der Landtag beschließt einen Haushalt, der bereits mit vielen Einschnitten verbunden ist. Die Einschnitte treffen natürlich nicht das Finanzministerium allein, sondern alle Ministerien müssen einsparen. Das haben diese auch getan.
Damit aber nicht genug. Nachdem sich alle mit z.T. schmerzhaften Kürzungen abgefunden haben, kommt Herr Dr. Voß und beschließt eine "Bewirtschaftungsreserve", anders ausgedrückt bedeutet dies eine kleine Haushaltssperre. Jedes Ministerium soll nicht mit den ohnehin schon gekürzten Mitteln haushalten können, sondern 20%, also 1/5 des Haushaltes eines jeden Ministeriums einfrieren, sozusagen als Rücklage.
Das hört sich ja noch nicht so schlimm an, eine Rücklage oder eben Reserve zu haben, ist doch eigentlich was Gutes, das Geld ist doch dann da, oder? Das ist leider nicht so, denn das bedeutet, dass eine Planung der Ausgaben in jedem Ministerium bis zum Ende des Haushaltsjahres nur mit 80% erfolgen kann. Das wiederum hat Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte, die ihren Anteil an Fördermitteln ja auch noch zu tragen haben. Und das hat zur Folge, dass Fördermittelbescheide für das Jahr 2012 gerade nicht in voller Höhe, wie diese bis Ende 2012 erforderlich wären, herausgegeben werden können. Die meisten Bescheide sind wegen der einsamen Entscheidung des Herrn Dr. Voß bislang noch nicht einmal versandt.
Was bedeutet dies für die betroffenen Vereine, Verbände und Initiativen? Bislang gab es ganz überwiegend noch keine Fördermittelbescheide und damit keine Planungssicherheit. Wie es weitergehen soll, wenn vom Land nur Fördermittelbescheide mit den 80 % versandt werden und die Kommunen sich dem anschließen müssten, ist nicht absehbar. Die Kommunen sind ja auch über den kommunalen Finanzausgleich von den Entscheidungen des Thüringer Finanzministeriums und damit von Herrn Dr. Voß abhängig. Da in den Vereinen und Verbänden Kündigungsfristen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie für Mietverträge usw. eingehalten werden müssen, auf der anderen Seite jedoch bereits jetzt klar ist, dass 80 % der ohnehin knapp berechneten Fördermittel für 2012 nicht ausreichen können, werden viele vor allem im Sozialen tätige Vereine und Verbände Kündigungen aussprechen müssen. Wegen der längeren Kündigungsfristen wird dies vor allem langjährig Beschäftigte am härtesten treffen.
Z.B. alle Frauenzentren in Thüringen, wie das des demokratischen Frauenbundes, Landesverband Thüringen e.V. in Rudolstadt: Dort wird eine Menge soziale Arbeit geleistet, vor allem sozial Schwache, ältere Mitbürger, Migrantinnen unterstützt, beraten und begleitet. Wenn gekürzt wird, so die Landesvorsitzende des dfb e.V., Frau Hannelore Fleischmann, droht die Schließung vieler Frauenzentren, gleich in welcher Trägerschaft diese stehen. Die Kommunen können das ebenso wenig ausgleichen, wie der dfb als gemeinnütziger Träger der von ihm betriebenen Frauenzentren. Denn der dfb erwirtschaftet ja auch keine Überschüsse, keine Gewinne, mit denen den Kürzungen entgegen gewirkt werden könnte.
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