Grundsteuerreform noch vor der Sommerpause

Veröffentlicht am 12.06.2025 in Allgemein

Die regierungstragenden Fraktionen von CDU, BSW und SPD bringen in der kommenden Landtagssitzung einen Gesetzentwurf zur Grundsteuerreform ein. Ziel ist es, die Aufkommensneutralität als Leitprinzip zu wahren und dabei eine möglichst faire Verteilung der Steuerlasten zwischen den verschiedenen Grundstücksarten zu erreichen. Die Belastung der Bürger soll durch die Korrektur wieder reduziert werden.

Die Reform der Reform wird nötig, weil die Vorgängerregierung das bundesweite Modell zur Grundsteueranpassung unverändert übernommen hat. Das hatte für viele Thüringer Privathausbesitzer massive Ungleichbehandlungen gegenüber Geschäftsgrundstücken sowie steigende Kosten zur Folge. Mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf vermeiden die drei Fraktionen Rechtsunsicherheit, senden noch vor der parlamentarischen Sommerpause ein klares Signal der Entlastung an die Bürger aus und schaffen Klarheit für die zuständigen Kommunen.

Dazu erklären die Fraktionsvorsitzenden von CDU, BSW und SPD:

Andreas Bühl, CDU: „Die Grundsteuerreform des Bundes war für zahlreiche Thüringerinnen und Thüringer ein Schockmoment. Das Modell bedeutet eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung für Privathausbesitzer, während viele Geschäftsgrundstücke von einer günstigeren Besteuerung profitieren. Hier wollen, müssen und werden wir im Landtag umsteuern: geordnet und seriös, nicht mit Schnellschüssen, die zu organisatorischem Chaos bei den Betroffenen führen. Als Koalitionsfraktionen wollen wir eine faire, sozial gerechte Lösung für alle Grundstücksarten anstatt einer einseitigen Belastung von Wohngrundstücken.“

Frank Augsten, BSW: „Eine ‚Reform‘ der Grundsteuerreform war ein Wahlversprechen des BSW und ist für uns eine Frage von Gerechtigkeit – leider hat die Vorgängerregierung diesbezüglich nichts getan. Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir die Ungleichbehandlung von Wohn- und Gewerbegrundstücken korrigieren und unverhältnismäßige Erhöhungen der Grundsteuer B bei vielen Wohneigentümern senken und damit eine spürbare Entlastung schaffen. Da die geplanten Änderungen für die Steuerverwaltungen sowie für die Kommunen einen erheblichen Arbeitsaufwand bedeuten und sowohl technisch und rechtssicher umgesetzt werden müssen, können die geplanten Änderungen erst ab dem 1. Januar 2027 wirksam werden.“

 

Lutz Liebscher, SPD: „Mit dem Gesetzentwurf zur Reform der Grundsteuer setzen wir Koalitionsfraktionen ein wichtiges Projekt dieser Regierung um. Für uns als SPD ist entscheidend, dass sich die Menschen auf einen handlungsfähigen und funktionierenden Staat verlassen können. Mit dem Gesetzentwurf zur Grundsteuerreform stellen wir genau diese Handlungsfähigkeit unter Beweis!“

 
 

Homepage Dorothea Marx

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