Grundsätze und Richtlinien

Veröffentlicht am 04.03.2010 in Allgemein

AUSZUG :

Grundsätze und Richtlinie


für die Tätigkeiten der Arbeitsgemeinschaften in der SPD

Beschlossen durch den Parteivorstand am 23. Juni 2008 gemäß § 10 des Organisationsstatuts

Präambel

Die Arbeitsgemeinschaften sind unselbständige Teile der SPD. Sie sind Bindeglied zu den gesellschaftlichen Gruppen, die sich in den politischen Bereichen engagieren, für die die Arbeitsgemeinschaften in der SPD zuständig sind. Die Arbeitsgemeinschaften bieten die Möglichkeit, die unterschiedlichsten Schichten und Gruppen der Gesellschaft anzusprechen, sie verfügen über Kompetenz und Kontakte in diese Bereiche. Das muss konstruktiv für die Arbeit der SPD genutzt werden Bei Reformüberlegungen finden die jeweiligen Traditionen und Besonderheiten der Arbeitsgemeinschaften Berücksichtigung.

I. Allgemeiner Teil
1. Arbeitsgemeinschaften

Auf Beschluss des Parteivorstandes wurden folgende Arbeitsgemeinschaften eingerichtet:

• Arbeitsgemeinschaft der Jungsozialisten und Jungsozialistinnen (Jusos),
• Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA),
• Arbeitsgemeinschaft - SPD 60 plus,
• Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF),
• Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ),
• Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im
Gesundheitswesen (ASG),
• Arbeitsgemeinschaft für Bildung (AfB) und
• Arbeitsgemeinschaft Selbständige (AGS)

2. Aufgaben, Ziele und Angehörige der Arbeitsgemeinschaften

Die Arbeitsgemeinschaften nehmen auf Beschluss des Parteivorstands besondere Aufgaben in der Partei und Öffentlichkeit wahr. Sie beraten die Vorstände und bieten Bürgerinnen und Bürgern Möglichkeiten der Mitwirkung und der politischen Ansprache. Die Arbeitsgemeinschaften kooperieren mit Verbänden, Organisationen und Initiativen.
Grundlagen für die Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaft sind die Ziele und Grundsätze der Partei.
Arbeitsgemeinschaften nehmen durch ihre Tätigkeit Einfluss auf die politische Willensbildung.
Der Arbeitsgemeinschaft der Jusos, 60 plus und ASF gehören alle Parteimitglieder an, die ihnen jeweils durch Alter oder Geschlecht zuzuordnen sind. Den weiteren Arbeitsgemeinschaften gehören Parteimitglieder an, die durch Beruf oder Interesse einer Arbeitgemeinschaft zugeordnet werden können. Das Interesse kann gegenüber einer Gliederung der Partei oder dem Vorstand einer Arbeitsgemeinschaft erklärt werden.
Im Rahmen der Statuten und der Datenschutzrichtlinie sollen die Gliederungen den Vorständen der Arbeitsgemeinschaften die Daten ihrer Mitglieder zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung stellen.

.....

c) Arbeitsgemeinschaft - SPD 60 plus

Die Arbeitsgemeinschaft umfasst Mitglieder vom vollendeten 60. Lebensjahr an sowie weitere in der Seniorenarbeit Tätige, die an der Mitarbeit interessiert sind.

Aufgaben der AG 60 plus sind:
• die Interessen der Älteren innerhalb und außerhalb der SPD zu vertreten,
• das Engagement der Älteren zu fördern,
• Menschen für die sozialdemokratische Programmatik zu gewinnen,
• den demographischen Wandel mitzugestalten,
• Kooperation mit Verbänden, Organisationen und Initiativen der Älteren bzw. der Altenarbeit und
• die Generationensolidarität auszubauen.

.....

3. Stellung und Aufbau

Die Arbeitsgemeinschaften sind unselbständige Teile der Partei. Sie sind keine Gliederungen im Sinne des Organisationsstatuts.
Die Kompetenz zur Beschlussfassung über Bildung und Widerruf einer Arbeitsgemein-schaft sowie die Beschlussfassung über die Grundsätze für die Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaften liegt allein beim Parteivorstand. Die Gliederungen der Partei sind an diese vom Parteivorstand beschlossene Richtlinie gebunden. Eigene Richtlinien der Gliederungen dürfen dieser Richtlinie nicht widersprechen.
Die Bildung der Arbeitsgemeinschaften in den Organisationsgliederungen erfolgt durch Beschlussfassung des jeweils zuständigen Vorstandes der Partei. Der Beschluss ist widerrufbar. Die Arbeitsgemeinschaft muss zumindest auf Bundesebene bestehen.
Grundsätzlich soll auf jeder Ebene des Parteiaufbaus die Bildung von Arbeitsgemeinschaften ermöglicht werden, soweit die Mitglieder dazu den Wunsch und die Bereitschaft äußern.
Der Organisationsaufbau der Arbeitsgemeinschaften entspricht grundsätzlich dem der Partei. In den Ländern mit mehreren Bezirken können die Bezirksarbeitsgemeinschaften Landesausschüsse oder Landesarbeitsgemeinschaften bilden, falls die zuständigen Vorstände der Partei dem zustimmen.
Das gleiche gilt, wenn auf Parteiebene regionale Zusammenschlüsse im Sinne des Organisationsstatuts bestehen.
Auf örtlicher Ebene finden Vollversammlungen statt. Auf Bundes- Landes-, Bezirksund Unterbezirksebene bestehen Delegiertenkonferenzen. Abweichungen können durch Richtlinienbeschluss der jeweiligen Gliederung geregelt werden.
Mit Einverständnis der betroffenen Unterbezirks- bzw. Ortsvereinsvorstände der Partei können unterbezirks- bzw. ortsvereinsübergreifende Arbeitsgemeinschaften gebildet werden.
Die jeweils zuständigen Vorstände der Partei sind dafür verantwortlich, dass sich die Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaften in ihrem Organisationsbereich im Rahmen der Statuten, Grundsätze und Richtlinien hält. Bei gliederungsübergreifenden Arbeitsgemeinschaften entscheiden die betroffenen Gliederungsvorstände auch darüber, in wessen Verantwortungsbereich die Arbeitsgemeinschaft fällt. Sollte keine Einigung erfolgen, ist der übergeordnete Gliederungsvorstand zuständig.
Jeder Vorstand der Partei hat hinsichtlich der Arbeitsgemeinschaft in seinem Bereich das Recht, eine außerordentliche Mitglieder- oder Delegiertenversammlung der Arbeitsgemeinschaften einzuberufen und in dieser Versammlung Anträge zu stellen und zu begründen. Dazu gehört auch das Recht, die Abberufung von Funktionären der Arbeitsgemeinschaften nach § 9 der Wahlordnung zu beantragen. Die Entscheidung darüber liegt bei der Versammlung der Arbeitsgemeinschaften.
Die Parteiorganisation ist gehalten, die Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaften nach bes-ten Kräften zu fördern. Diese Förderung umfasst auch die finanzielle und organisatori-sche Ausstattung der Arbeitsgemeinschaften in den Betriebshaushalten.
Dabei ist immer der Finanzrahmen der SPD zu berücksichtigen.
Die Arbeitsgemeinschaften haben Antrags-, Vorschlags- und Rederecht für den Partei-tag der jeweiligen Ebene. Soweit die Satzungen der Gliederungen dies vorsehen, ent-senden sie stimmberechtigte Delegierte zu deren jeweiligen Parteitagen.

4. Organe

Die Organe aller Arbeitsgemeinschaften sind:
• die Bundeskonferenz,
• der Bundesausschuss und
• der Bundesvorstand.

....

a) Bundeskonferenz

aa) Die Bundeskonferenz ist das oberste Beschlussgremium der Arbeitsgemeinschaften. Sie hat insbesondere folgende Aufgaben:
• Wahl des Bundesvorstandes in zweijährigem Turnus,
• Entgegennahme des Tätigkeitsberichts des Vorstandes,
• Beschlussfassung über die gestellten Anträge.
• Bestimmung des Arbeitsprogramms der Arbeitsgemeinschaft.
bb) Die Bundeskonferenz besteht aus 100 Delegierten, die in den Bezirks-/Landesarbeitsgemeinschaften gewählt werden. Die Berechnung des Delegiertenschlüssels erfolgt auf der Basis der Mitgliederzahlen der SPD. Gastmitglieder bleiben für die Berechnung des Delegiertenschlüssels unberücksichtigt. Jede Bezirks- / Landesarbeitsgemeinschaft erhält ein Grundmandat.
Die Mitglieder des Bundesvorstandes sind stimmberechtigt, die Mitglieder des Bundesausschusses nehmen an der Bundeskonferenz mit beratender Stimme teil. Über weitere beratende Mitglieder kann die Bundeskonferenz beschließen.
cc) Die Bundeskonferenz findet ein- bis zweitägig alle zwei Jahre statt. Sie wird vom Bundesvorstand im Einvernehmen mit dem Parteivorstand unter Angabe der Tagesordnung und der auf die Bezirke entfallenden Delegierten spätestens drei Monate vorher einberufen. Antragsberechtigt zur Bundeskonferenz sind die Bezirke und Landesverbände, die Unterbezirke sowie der Bundesvorstand.
Antragsschluss ist sechs Wochen vor Beginn der Konferenz, die Unterlagen werden den Delegierten zwei Wochen vor der Konferenz mit einer Stellungnahme der Antragskommission zugesandt.
Die Antragskommissionen sollen angemessen besetzt sein.
dd) Die Bundeskonferenz prüft die Legitimation der Teilnehmer, wählt die Leitung und bestimmt die Geschäftsordnung. Die Konferenz ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Die Beschlussunfähigkeit wird nur auf Antrag festgestellt. Solange die Beschlussunfähigkeit nicht festgestellt ist, gilt die Bundeskonferenz als beschlussfähig.
ee) Auf Verlangen des Bundesausschusses mit Zweidrittelmehrheit oder auf Antrag von mindestens neun Bezirken ist eine außerordentliche Bundeskonferenz ein-zuberufen. In diesem Fall beträgt die Einberufungsfrist einen Monat.

b) Bundesausschuss

aa) Der Bundesausschuss ist über grundlegende politische und organisatorische Entscheidungen des Bundesvorstandes zu hören. Er wird mindestens zweimal im Jahr durch den Bundesvorstand mit einer Frist von einem Monat einberufen. Die Einberufung hat zu erfolgen, wenn wenigstens 5 Bezirke dies beantragen. Die Sitzungen des Bundesausschusses werden von der / dem Bundesvorsitzende/n geleitet.
bb) Der Bundesausschuss setzt sich zusammen aus 30 Personen sowie den Mitglie-dern des Bundesvorstandes. Die Mandate werden entsprechend der Zahl der Parteimitglieder auf die Bezirke / Landesverbände verteilt. Jeder Bezirk erhält ein Grundmandat. Die Delegierten werden in den Bezirken für zwei Jahre gewählt. Die Bundeskonferenz kann über weitere beratende Mitglieder beschließen.

c) Bundesvorstand

aa) Der Bundesvorstand besteht aus:
• der / dem Bundesvorsitzenden,
• zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertretern,
• und vier bis zu sieben Beisitzerinnen oder Beisitzern.
bb) Der Bundesvorstand führt die Beschlüsse der Bundeskonferenz aus. Er erledigt die laufenden Geschäfte der Arbeitgemeinschaft und vertritt sie in der Öffentlichkeit.

5. Finanzen

Die Arbeitsgemeinschaften erheben keine Beiträge. Soweit sie materielle und finan-zielle Zuwendungen erhalten, müssen diese Mittel im Einverständnis mit den zustän-digen Vorständen der Partei verwendet werden.

6. Öffentlichkeitsarbeit

Die Öffentlichkeitsarbeit der Arbeitsgemeinschaften erfolgt im Einvernehmen mit den zuständigen Vorständen der Partei. Das Einvernehmen gilt grundsätzlich als hergestellt. Es kann widerrufen werden.
Es bleibt den jeweiligen Gliederungsebenen überlassen, die Verfahrensabläufe der Einvernehmensregelung näher auszugestalten.

7. Wahlen und Beschlüsse

Es gilt die Wahlordnung der SPD.
Vorsitzende werden in Einzelwahl nach § 7 WahlO, Stellvertretende Vorsitzende, Beisitzer/innen und Delegierte werden in Listenwahl nach § 8 WahlO gewählt.
Bei Listenwahlen genügt die relative Mehrheit.
Die Arbeitsgemeinschaften haben ihre Wahlen den zuständigen Vorständen der Partei innerhalb eines Monats anzuzeigen. Diese prüfen, ob die Wahl ordnungsgemäß erfolgt ist. Sie ordnen Neuwahlen an, wenn Wahlfehler vorliegen, die Einfluss auf das Ergebnis gehabt haben können.
Arbeitsgemeinschaften können sich auf den Ablauf der Anfechtungsfrist nur berufen, wenn sie innerhalb der Anfechtungsfrist dem Vorstand die Wahlen angezeigt haben und der Vorstand ausreichend Gelegenheit zur Prüfung hatte.
Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst.

8. Mitgliedschaftsrechte

Die Mitarbeit von Personen, die nicht Mitglieder der Partei sind, ist in den Arbeitsgemeinschaften ausdrücklich erwünscht. Gastmitglieder besitzen Rede-, Antrags- und Personalvorschlagsrecht. Vorbehaltlich abweichender Regelungen im Organisationsstatut, diesen Richtlinien oder den Richtlinien der Arbeitsgemeinschaften in den Gliederungen steht das aktive und passive Wahlrecht nur Parteimitgliedern zu. Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitsgemeinschaften in Gremien der Partei müssen Parteimitglied sein.
Die Ausübung von Mitgliedschaftsrechten, auch von Nichtmitgliedern, in Arbeitsgemeinschaften unterliegt der Schiedsgerichtsbarkeit der Partei.

II. Besonderer Teil

Hinsichtlich der Arbeitsgemeinschaften der Jusos, AfA, 60 plus und ASF gelten nachfolgende zusätzliche Bestimmungen.

1. Aufbau

Auf Ortsvereinsebene können, sofern keine Arbeitsgemeinschaft existiert, Vertrauens-leute benannt werden.

2. Bundeskonferenz

Die Bundeskonferenz der AfA, ASF und der AG 60 plus setzt sich zusammen aus:
250 von den Arbeitsgemeinschaften auf Bezirks- bzw. Landesverbandsebene gewählten Delegierten und dem Bundesvorstand sowie den Mitgliedern des Bundesausschusses mit beratender Stimme.
Die Bundeskonferenz findet zwei- bis dreitägig alle zwei Jahre statt.
Jeder Bezirk bzw. Landesverband erhält ein Grundmandat, bei der Bundeskonferenz der AG SPD 60 plus werden zwei Grundmandate vergeben. Die übrigen Mandate werden entsprechend der Zahl der SPD-Mitglieder in den Bezirken gewählt.
Die Bundeskonferenz der Jusos setzt sich aus 300 Delegierten zusammen.
Jeder Bezirk erhält drei Grundmandate. Der Bundesvorstand nimmt beratend an der Bundeskonferenz teil, die jährlich zwei- bis dreitägig statt findet.
Bei den Arbeitsgemeinschaften der Jusos, 60 plus und ASF ergibt sich die zu berücksichtigende Mitgliederzahl der SPD aufgrund des Alters bzw. des Geschlechts.

3. Bundesvorstand

a) Die Bundesvorstand der Jusos besteht aus:
• einer / einem Vorsitzende(n),
• acht Stellvertreterinnen und Stellvertreter
b) Die Bundesvorstand der AG 60 plus besteht aus:
- einer / einem Vorsitzende(n),
- zwei Stellvertreterinnen und Stellvertreter und sechs Beisitzerinnen oder Beisitzern.
b) Die Bundesvorstände der ASF und der AfA bestehen aus:
- einer / einem Vorsitzende(n),
- drei Stellvertreterinnen und Stellvertreter und 17 Beisitzerinnen oder Beisitzern.

.....

Schlussbestimmung

Diese Richtlinie gilt für alle Arbeitsgemeinschaften. Sie löst die bisherigen Grundsätze und Richtlinien der Arbeitsgemeinschaften ab und tritt am 1. September 2007 in Kraft.
Der Bestand der Arbeitsgemeinschaften auf allen Parteiebenen und darin laufende Amtsperioden wird von der Richtlinienänderung nicht berührt.
Delegiertenschlüssel werden vom Parteivorstand jeweils für zwei Jahre gemeinsam mit dem Delegiertenschlüssel für den ordentlichen Bundesparteitag vorgenommen, rückwirkend beginnend mit der Berechnung für den Bundesparteitag 2005.
Der Delegiertenschlüssel der Jusos wird jährlich berechnet.

siehe auch www.ag60plus.de - SPD Bundesvorstand

Wolf-Dietrich Waack
Landesvorsitzender

 
 

Homepage AG 60 plus

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