Gebietsreform: CDU-Landräte sollen Blockadehaltung aufgeben

Veröffentlicht am 07.04.2016 in Allgemein

„Wir haben überhaupt keinen Grund, daran zu zweifeln, dass der Innenminister dem Landtag ein verfassungskonformes Vorschaltgesetz vorlegen wird“, erklärt der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Uwe Höhn, zur heute veröffentlichten Kritik am geplanten Vorschaltgesetz zur Gebietsreform.

Die offenbar nicht mit allen Landkreisen abgestimmte Äußerung zeige, dass sich insbesondere die von der CDU geführten Landkreise einer konstruktiven Debatte zur Gebietsreform verweigern. Das ist angesichts der kommenden Herausforderungen für den Freistaat bedauerlich. 

Das Argument, vor einer Gebietsreform müsse zwingend eine Funktionalreform erfolgen, verkenne die Realitäten. „In den vergangenen Wahlperioden wurde durch die Verhinderungspolitik der CDU beim Thema Gebietsreform zu viel Zeit vergeudet. In der jetzigen Situation ist es deswegen sachgerecht und notwendig, Funktionalreform und Gebietsneugliederung parallel anzugehen. Im Jahr 2019 läuft der Solidarpakt II aus und wir rechnen mit weniger EU-Fördermitteln und geringeren Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen Landkreise und Kommunen so aufgestellt sein, dass Thüringen diese Einschnitte meistern kann.“

Auch die Kritik daran, dass das Land nur den Gemeinden eine Freiwilligkeitsphase einräume und den Landkreisen nicht, wies Höhn zurück. „Wir begrüßen das große Interesse vieler Gemeinden an freiwilligen Zusammenschlüssen und die Gespräche die jetzt schon hierzu geführt werden. Im Gegensatz dazu, haben die Landkreise in der jüngsten Vergangenheit überwiegend Beschlüsse gefasst, die eine Gebietsreform im Grundsatz ablehnen. Vor diesem Hintergrund ist es geradezu paradox, dass die Landkreise jetzt so tun, als hätten sie ein ernsthaftes Interesse an freiwilligen Zusammenschlüssen“, so Höhn abschließend.

Quelle: SPD-Landtagsfraktion

 
 

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