Für 15 Euro unterwegs

Veröffentlicht am 04.01.2010 in Soziales

Sozialticket für den Öffentlichen Personennahverkehr auch im Landkreis Nordhausen. Das hat die SPD-Fraktion im Nordhäuser Kreistag gefordert. In der nnz macht deren Vorsitzende Dagmar Becker die Notwendigkeit deutlich...

Die SPD- Fraktion hat einen entsprechenden Antrag zur Einführung eines Sozialtickets für den Öffentlichen Personennahverkehr innerhalb des Kreisgebietes im Kreistag gestellt und hofft das die offenen Fragen schnell in den Ausschüssen geklärt werden können. Zunächst soll die Einführung eines Sozialtickets für einen zweijährigen Modellversuch geprüft werden.

Das Sozialticket soll ein personengebundenes Ticket für die Benutzung der Linien- und Stadtbusse im gesamten Kreisgebiet bzw. vom Landkreis bestellten überregionalen Verbindungen sein. Durch dieses Ticket soll die Mobilität von den Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis erhöht werden. Das Sozialticket könnte als Monatsticket im Jahresabonnement erhältlich sein und monatlich etwa 15 Euro kosten.

Nutzer des Sozialtickets sollten nach Auffassung der SPD- Fraktion Menschen sein, die folgende Sozialleistungen erhalten:

* Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch II von der ARGE des Landkreises
* Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII vom Sozialamt des Landkreises (auch wenn Betroffene in einer Einrichtung leben)
* Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz
* Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Landkreis
* Als junger Mensch wirtschaftliche Leistungen vom Jugendamt des Landkreises, weil dieser in einem Heim, bei Pflegeeltern oder bei Verwandten lebt.

Darüber soll auch geprüft, in wie weit Studenten und Auszubildende das Sozialticket auch in Anspruch nehmen können.

Das Antragsverfahren muss so einfach wie möglich sein, fordert Dagmar Becker, SPD. Ein ausgefüllter und unterschriebener Antrag sollte bei der ARGE oder beim Sozialamt bzw. beim Jugendamt eingereicht werden können. Die jeweils zuständige Behörde bestätigt auf dem Antrag den Bezug von Sozialleistungen. Die zentrale Erfassung der Anträge sollte nach Bestätigung im Sozialamt erfolgen und anschließend die Weitergabe der Anträge an die Verkehrsgesellschaft des Landkreises bzw der Stadt zur weiteren Bearbeitung und Umsetzung erfolgen.

Mit dem Wegfall der Sozialleistungen entfällt sofort der Anspruch auf ein Sozialticket. Inhaber des Tickets sollten verpflichtet werden, den Wegfall der Sozialleistungen unverzüglich gegenüber der entsprechenden Behörde anzuzeigen und die Tickets sofort zurück zu geben. (nnz)

 
 

Homepage SPD-Kreisverband Nordhausen

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