Fünf-Prozent-Sperrklausel fällt wahrscheinlich auch in Thüringen

Veröffentlicht am 31.07.2005 in Parteileben

Eine kurz und knapp gehaltene Mitteilung aus Weimar hat die Landespolitik gestern aufgescheucht. "Die Fünf-Prozent-Klausel im Kommunalwahlrecht ist verfassungswidrig", stellte das Weimarer Verwaltungsgericht nüchtern fest.

Nun müsste sich die regierende CDU, die das mit der Sperrklausel ganz anders sieht, nicht gleich Gedanken machen. Ein Verwaltungsgericht ist nicht zuständig für Verfassungsfragen. Sondern allein der ebenfalls in Weimar ansässige Verfassungsgerichtshof. Aber genau an den haben sich die Verwaltungsrichter schon gewandt, um zu ihrer Ansicht "eine Entscheidung einzuholen".

Der sehe man mit Interesse entgegen, sagt der Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Karl-Eckhard Hahn. Was soll er auch sonst dazu sagen. Dass inzwischen nur noch die Christdemokraten an der Fünf-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen hartnäckig festhalten, ist bekannt. Bekannt ist auch, dass neben Thüringen allein das Saarland und Rheinland-Pfalz kleine Parteien und Initiativen auf diese Weise aus Gemeinderäten und Kreistagen aussperren. Üblicherweise wird das mit der Sicherung der Funktionsfähigkeit von Kommunalparlamenten begründet. "Niemand kommt auf die Idee, dass in bayerischen Rathäusern die Demokratie bedroht ist", erinnert Grünen-Chefin Katrin Göring-Eckardt gern an den von der hiesigen CDU sonst so verehrten Nachbarfreistaat. Einmal mehr werde die Thüringer Landesregierung vorgeführt, nimmt die Spitzengrüne das Urteil der Verfassungsrichter schon vorweg.

Wichtig ist zunächst, dass es kommt. Zwar nicht vor der Richterneuwahl im September, sagt Verfassungsgerichtspräsident Hans-Joachim Bauer. Aber es kommt. Das hatte sich die kleine DSU schon 2002 gewünscht, scheiterte jedoch an Formalien. Als Partei hätte sie nicht Verfassungsbeschwerde, sondern eine Organklage einreichen müssen. Da sind die Sitten streng bei den Verfassungswächtern. Roland Hahnemann, parteiloser PDS-Fraktionär und Basisdemokrat aus tiefer Überzeugung, findet den nun quasi gerichtsinternen Weg einfach gut. Mehr politische Farbe in kommunalen Volksvertretungen heißt für ihn mehr politische Optionen. Und wenn dadurch auch ein paar braune Gesellen in den Rathäusern auftauchen, dann ist laut Hahnemann nicht die gefallene Fünf-Prozent-Hürde schuld, sondern "die ungenügende Auseinandersetzung der Herrschenden" mit dem Rechtsextremismus.

In der SPD ist die Haltung noch etwas unübersichtlich. Profitiert sie doch bisher wie alle Etablierten von der Aufteilung der Stimmen, die wegen der Hürde unberücksichtigt bleiben. Heike Taubert, SPD-Landtagsabgeordnete aus Ronneburg, hat den Blick für die Realität. Schon jetzt säßen in Gemeinderäten jede Menge Freie Wähler, Feuerwehr- und Kirchenvertreter und arbeiten sachlich mit den Parteien zusammen. Also was soll?s. Die Bürger müssten sich ihre Wahlkandidaten eben nur noch genauer angucken.

(Quelle: OTZ vom 28.07.2005, Volkhard Paczulla)

 
 

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