Foto: Thomas Liehr, [tmlPic]
Gera. „Wir brauchen kein Asylbewerberleistungsgesetz“, erklärt Tanja Thoß für den Freundeskreis für Flüchtlinge (FfF) in Gera.
Gera. „Wir brauchen kein Asylbewerberleistungsgesetz“, erklärt Tanja Thoß für den Freundeskreis für Flüchtlinge (FfF) in Gera.
Der FfF unterstützt damit die Initiative einiger Bundesländer zur Abschaffung des Gesetzes und bezieht sich auf die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: „Das Asylbewerberleistungsgesetz ist durch das gefällte Urteil unseres höchsten deutschen Gerichtes im Juli dieses Jahres überflüssig geworden“. Das Urteil sagt, dass die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz das Existenzminimum sichern müssen. Nach Thoß sollten die Betroffenen einfach in die bestehenden Sozialsysteme eingegliedert werden, immerhin haben sie nun die gleichen Rechtsansprüche − damit können Asylbewerber also Leistungen wie das Arbeitslosengeld II oder die Grundsicherung nach SGB IIoder XII beziehen. In der Folge würde sich der Bund an der Kostenerstattung für Flüchtlinge beteiligen.
Aktuell werden die Kosten für Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen allein von den Bundesländern und Kommunen getragen. Damit sei auch vor dem Hintergrund der finanziellen Lage in Ländern und Kommunen die Abschaffung der richtige Weg.
Homepage Tanja Thoß