Feiertagsregelung für 1. Mai nicht umgehen

Veröffentlicht am 19.02.2016 in Arbeit & Wirtschaft

Eleonore Mühlbauer

Die SPD-Landtagsabgeordnete Eleonore Mühlbauer stellt sich hinter die Forderung der Gewerkschaften, den Ersten Mai als Tag der Arbeiterbewegung grundsätzlich arbeitsfrei zu belassen. Sie reagiert damit auf Beschlüsse in Erfurt und Suhl, an dem Tag einen verkaufsoffenen Sonntag zuzulassen. Nur weil der Erste Mai zufälligerweise auf einen Sonntag fällt, darf das nicht die faktische Aufhebung des Feiertags zur Folge haben“, so die Sozialdemokratin.

Sie hebt die Bedeutung des Tages als Symbol der erkämpften und weiter zu verteidigenden Rechte der Arbeitnehmer heraus. In vielen Städten organisieren vor allem die Gewerkschaften gemeinsam mit den Parteien und vielen anderen Verbänden Kundgebungen, um weitere Verbesserungen in der Arbeitswelt einzufordern. „Auch im Jahr 2016 hat der Erste Mai angesichts einer Vielzahl prekärer Beschäftigungsverhältnisse nichts an Aktualität eingebüßt“, so die Sozialdemokratin.

Mühlbauer sehe in diesem Zusammenhang eine Regelungslücke im Thüringer Ladenöffnungsgesetz, das an der Stelle nicht mit dem Feiertagsgesetz korrespondiert. „Niemand käme in Deutschland auf die Idee, einen verkaufsoffenen Ostersonntag zu genehmigen“, veranschaulicht die Abgeordnete die Problemlage. Deswegen kündigt Mühlbauer an, sich für einen Gesetzentwurf stark zu machen, der explizit den Arbeitnehmerschutz auch an beweglichen Feiertagen vorsieht. „Anscheinend müssen wir in Thüringen auch eigentliche Selbstverständlichkeiten im Gesetz regeln“, so die Abgeordnete.

Mühlbauer appelliert bis zum Inkrafttreten einer Gesetzesänderung an das politische Feingefühl der Verantwortlichen in den kommunalen Gremien.

Quelle: Pressemitteilung

 
 

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