Zu dem vom Koalitionsausschuss der Großen Koalition vorgelegten Eckpunktepapier für ein Gesetz zur Einführung einer Quotenregelung für Biokraftstoffe erklärt der Bundestagsabgeordnete Dr. Gerhard Botz:
Beimischungsquote statt Steuerermäßigung für Biokraftstoffe
ist eine grundlegend falsche Weichenstellung
Gemeinsam mit den Mitgliedern der Arbeitsgruppe für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz habe ich aus diesem Grund heute eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet, die die Regierung zu einem Kurswechsel auffordert.
Das neue Eckpunktepapier für die Biokraftstoffeinführung zielt darauf ab, die Steuerprivilegierung für Biokraftstoffe der so genannten 1. Generation
(Pflanzenölkraftstoffe, RME und Bioethanol) im Jahr 2009 und die der so genannten 2. Generation (biosynthetische Kraftstoffe) ab 2015 zu beenden und beginnend mit dem Jahre 2010 durch eine handelbare Beimischungsquote von 6% bei Dieselkraftstoffen und von 3% bei Benzin zu ersetzen.
Würde dieser Beschluss zum Gesetz, würde damit ein grundlegend falscher Weg in wirtschaftlicher, technologischer und auch ökologischer Hinsicht eingeschlagen.
Mit der vorgesehenen Beimischungspflicht ab 2009 bzw. ab 2015 als alleiniger Regelung würde darüber hinaus das Ziel einer ?Weg vom Öl?-Strategie nur höchst unzureichend realisierbar. Zum Vergleich: Schweden, das innerhalb der EU die offensivste und durchdachteste Biokraftstoffstrategie hat und bis 2020 eine vollständige Importunabhängigkeit von Erdöl realisiert, hat dagegen als zentrales Schlüsselelement die Steuerermäßigung der Biokraftstoffe.
Zwar ist im Rahmen einer Zwei-Wege-Strategie nichts gegen eine ergänzende Beimischungspflicht von Biokraftstoffen bei den marktbeherrschenden Mineralölkonzernen einzuwenden. Der Verzicht auf die Steuerermäßigung für in den Markt gebrachte 100%ige Biokraftstoffe bedeutet jedoch:
Die Biokraftstoffe würden einem Anbietermonopol der Mineralölkonzerne ausgeliefert. Die Chance der Entstehung mittelständischer Anbieter für Biokraftstoffe würde zunichte gemacht. Der Mineralölwirtschaft ? der einzige Sektor der Energiewirtschaft, der von keinerlei Liberalisierung erfasst ist und der sich bisher der Etablierung von Biokraftstoffen vollständig widersetzt hat ? würde die Biokraftstoffeinführung ausgeliefert werden.
Die Fixierung auf die Beimischungsquote lädt zur Kartellbildung geradezu ein und würde zur krassen Wettbewerbsbeschränkung führen, weil mittelständische Anbieter keine Chance hätten.
Die Mineralölkonzerne werden ihrer Beimischungspflicht mit
Billigimporten nachkommen, hinter denen höchst zweifelhafte
Anbaukonzepte stehen ? u.a. aus Ländern, in denen Tropenwälder abgeholzt werden, um Plantagen für Energiepflanzen anzulegen. Importierte Biokraftstoffe, hinter denen unökologische Anbaubedingungen und lange Lieferketten stehen, sind ökologisch unverantwortlich.
Die Chance, dass die Landwirtschaft eine neue Perspektive erhält, wird dadurch ebenso schwerwiegend beeinträchtigt wie die der Entstehung neuer Arbeitsplätze. Auf den strukturellen Belebungseffekt für die Binnenkonjunktur insgesamt und besonders für die ostdeutsche Wirtschaft wird dadurch leichtfertig verzichtet.
Die durch die Beimischungspflicht ermöglichte Besteuerung von Biokraftstoffen und die damit erhoffte Erhöhung der Steuereinnahmen wird damit zur Luftbuchung, die die herkömmlichen Strukturen konserviert.
Fahrzeuge, die Rein-Biokraftstoffe tanken können, erhalten dadurch noch auf längere Sicht keine Marktchance in Deutschland. Dies ist technologisch kurzsichtig und mit einer ?Weg vom Öl? - Strategie unvereinbar.
Eine Vollbesteuerung der Rein-Biokraftstoffe ab 2009 bzw. 2015 macht diese am Markt teurer als fossile Kraftstoffe. Damit wird das Verursacherprinzip des Umweltschutzes ad absurdum geführt.