Der Verfassungsgerichtshof in Weimar erklärte mit denkbar knapper Mehrheit (5:4 Stimmen) unseren Gesetzentwurf am 5.12. für unzulässig. Begründung: Die Bürgerinnen und Bürger Thüringens dürfen nicht per Volksbegehren ein gebührenfreies letztes Kitajahr einführen und die Gebühren auch nicht auf dem Stand von 2005 einfrieren (§1 Punkt 16 unseres Gesetzentwurfes). Das Gericht wollte unserem Angebot, diesen Punkt einfach zu streichen, nicht folgen. Wir müssen daher von vorne beginnen.
Vier Richter stimmten gegen dieses Urteil und drei dieser vier Richter legten dazu je ein eigenes Minderheitenvotum vor, in denen die Entscheidung der Mehrheit z.T. ungewöhnlich deutlich kritisiert wird. Das Urteil und die Minderheitenvoten sind auf der Webseite des Gerichtes zu finden. (LINK)
Um keine weitere Zeit zu verlieren, bat der Trägerkreis die Landtagsopposition noch am Tag der Urteilverkündung, unseren Gesetzentwurf nun zügig und ungekürzt in den Landtag zur Abstimmung einzubringen. Leider müssen wir damit rechnen, dass er dort von der CDU-Mehrheit niedergestimmt wird. Doch gleichzeitig werden wir unseren Entwurf überarbeiten und – für den Fall des Scheiterns im Landtag – im Frühjahr erneut eine Antragssammlung starten. Um unsere Kräfte und unsere Finanzen zu schonen, werden wir dann den Ball flach halten und nicht wesentlich mehr als 6000 Stimmen sammeln. Diesen Antrag werden wir der Landtagspräsidentin dann voraussichtlich im Sommer erneut zur Genehmigung vorlegen.
Es kann sein, dass die Landesregierung dann erneut beim Verfassungsgericht gegen uns vorgehen wird. Dann müssen wir erneut einen Anwalt finanzieren und wir werden dies tun. Doch dann wird die CDU auch erleben, dass unser Volksbegehren mitten im Landtagswahlkampf 2009 durchgeführt werden wird, was wie ihre Regierungsmehrheit kosten kann. Wir, die Elternvertreter im Trägerkreis werden dann in diesem Wahlkampf jedenfalls sehr darauf achten, dass alle Parteien verbindliche Aussagen zum Anliegen unseres Volksbegehrens machen.
Wir werden den katastrophalen Personaleinbruch in den Kitas, den wir seit 2006 erleben, jedenfalls nicht hinnehmen. Allerdings brauchen wir dazu weiterhin Ihre Unterstützung. Wir dürfen uns jetzt nicht entmutigen lassen und müssen nach vorne schauen, dann werden wir unser Ziel auch erreichen.
Trägerkreis bittet die Landtagsopposition um Hilfe für die Thüringer Kitas
Nur wenige Stunden nach Verkündung des Urteils zum Volksbegehren „für eine Bessere Familiepolitik“ entschied sich der Trägerkreis einstimmig dafür, das Gesetzgebungsverfahren zur Sicherung der Grundschulhorte und der Kindergärten auf zwei Ebenen voranzutreiben. „Erstens: wir bitten die Landtagsopposition, unseren Gesetzentwurf nun zügig und ungekürzt in den Landtag einzubringen,“ erklärte Ralph Lenkert, der Sprecher der Initiative. Lenkert begründete diesen Schritt mit dem Zustand der Kitas. „Seit 2006 erleben wir dort einen katastrophalen Personaleinbruch, der nicht länger verantwortbar ist. Außerdem wollen wir nun die Nagelprobe machen, wie die CDU zum Thema Gebührenfreiheit von Kitas in Wirklichkeit steht.“
Der Sprecher betonte, dass der Landtag einen Gesetzentwurf jederzeit einbringen, überarbeiten und beschließen könne ohne dabei den erheblichen Beschränkungen zu unterliegen, mit denen die Bürgerinnen und Bürger Thüringens beim Durchführen eines Volksbegehrens zu kämpfen hätten.
Zum Zweiten beschloss der Trägerkreis, den Gesetzentwurf in den kommenden Wochen nach den Vorgaben des Gerichtes zu überarbeiten. „Für den Fall, dass sich die CDU Mehrheit einer Korrektur ihrer gescheiterten Familienpolitik verweigert, müssen wir das Volksbegehren zügig neu starten,“ betonte Lenkert. Dann aber brauche der Trägerkreis jede helfende Hand und erneut viele Spenden. „Die Klage der Landesregierung hat unsere Rücklagen aufgezehrt, bitte helft alle mit, damit wir auch weiter für unserer Kinder kämpfen können,“ so der Appell des Sprechers.
Spendenkonto: Empfänger: TLfK e.V.; Kto: 13 00 76 18 0; BLZ: 820 51 000; Spk. Mittelthüringen
Quelle: www.Bessere-Familienpolitik.de