Ergebnisse der rot-grünen Klausurtagung

Veröffentlicht am 26.10.2016 in Kreistag

Entwurf der Kreisgebietsreform - Diskussionsgrundlage der SPD Thüringen

Gebietsreform mit Augenmaß gestalten, Kritik und Verbesserungsvorschläge für Haushaltsplan 2017, ehrenamtlichen Beigeordneten abschaffen

Die Fraktion SPD-Bündnis 90/Die Grünen im Gothaer Kreistag hat sich am zurückliegenden Wochenende in einer zweitägigen Klausurtagung mit aktuellen Fragen der Kreispolitik beschäftigt.

Zu den Klausurergebnissen nahm
Stefan Schambach, Vorsitzender der Fraktion, wie folgt Stellung:

„Das Thema Kreisgebietsreform schlägt ja derzeit thüringenweit große Wellen. Die Einschätzung der rot-grünen Kreistagsfraktion im Landkreis Gotha ist aber, dass die Vorschläge des Innenministers für die neuen Kreiszuschnitte nachvollziehbar und durchdacht sind. Der Landkreis Gotha bleibt - wie alle anderen Landkreise - als Ganzes erhalten und wird nicht zerschlagen. Zwischen dem Kreis Gotha und dem Ilmkreis gibt es bereits heute viele Verknüpfungspunkte und eine gute Zusammenarbeit. Das sind gute Voraussetzungen, um die Herausforderungen einer Kreisfusion mit Augenmaß und gegenseitigem Respekt zu meistern“, so Schambach.

Beide Kreise sollten nach Auffassung der rot-grünen Kreistagsfraktion von nun an alle Entscheidungen und Weichenstellungen für ihr Kreisgebiet möglichst kompatibel zum potentiellen Fusionspartner gestalten. Zudem könne schon heute die Zusammenarbeit weiter verstärkt werden, beispielsweise im kreisübergreifenden Personennahverkehr oder in der Vermarktung der touristischen Angebote. Zur Kreisstadtfrage erklärte Schambach: „Natürlich geht meine Fraktion davon aus, dass die Residenzstadt Gotha als größte Stadt auch die Kreisstadt des neuen gemeinsamen Kreises ist. Diese Position werden wir gemeinsam vehement vertreten. Das heißt aber nicht, dass alle Landkreisbehörden automatisch in Gotha konzentriert werden müssen. Arnstadt wird auch in Zukunft ein wichtiger Behördenstandort für den entstehenden neuen Landkreis sein.“

Intensiv beriet die rot-grüne Kreistagsfraktion über den vom Landrat vorgelegten Entwurf für den Haushalt 2017. Der über die Kreis- und Schulumlage von den Landkreiskommunen an den Landkreis abzuführende Betrag steigt danach um 2,356 Millionen Euro, was die Fraktion für sehr bedenklich hält. 

Nach wie vor plane der Landkreis Gotha seine Haushalte zu großzügig, obwohl zahlreichen Städten und Gemeinden das Wasser bis zum Hals stehe, so Schambachs Einschätzung. „Es kann doch nicht sein, dass wir bei den Haushaltsberatungen über Positionen von ein paar tausend Euro miteinander ringen müssen, am Jahresende aber regelmäßig mehrere Millionen Euro übrig bleiben und in die Rücklage des Landkreises Gotha wandern. Ich fordere den Landrat auf, die immer wieder geäußerten Mahnungen des Rechnungsprüfungsamtsleiters des Landkreises zu diesem Problem endlich ernster zu nehmen“, so der SPD-Politiker.

Kritik äußerte Schambach auch am vorgesehenen weiteren Ansteigen des Stellenbestands im Landratsamt. Anstatt den Stellenbestand weiter zu erhöhen, solle Gießmann durch interne Umstrukturierungen bestehende Personallücken schließen.

Die Fraktion werde die nun anstehenden Beratungen des Haushaltes 2017 in den Ausschüssen nutzen, um unklare und kritisch gesehene Haushaltspositionen zu hinterfragen und Änderungsvorschläge für den Haushalt zu entwickeln, so der Fraktionsvorsitzende.

Zu einer Position des Kreishaushaltes hat die Fraktion SPD-Bündnis 90/Die Grünen allerdings bereits eine abschließende Entscheidung getroffen: „Wir wollen das Amt des ehrenamtlichen Beigeordneten abschaffen und die dafür vorgesehene Entschädigung in Zukunft einsparen“, so Schambach. Die Tatsache, dass der Landrat den bisherigen ehrenamtlichen Beigeordneten, Wolfgang Steinbrück, nach dessen eigenen Angaben seit mehr als einem Jahr nicht mehr mit Aufgaben betraut habe, offenbare, dass ein ehrenamtlicher Beigeordneter im Landkreis Gotha nicht benötigt wird. „Der Rücktritt von Steinbrück macht nun den Verzicht auf eine Neubesetzung und die Abschaffung dieses Postens möglich. Zwei hauptamtliche Stellvertreter für den Landrat reichen“, so Schambach.   

 

 
 

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