Der Antragstermin für die Antragstellung auf Heimkehrerentschädigung wird um ein halbes Jahr vorgezogen. Die Berechtigten können so früher Leistungen erhalten. Der Bund stellt zu diesem Zweck noch in diesem Jahr voraussichtlich 15,8 Millionen Euro zur Verfügung.
Gesetzlich vorgesehener Termin für dessen Inkrafttreten ist gegenwärtig noch der 1. Januar 2009. Angesichts des hohen Alters des begünstigten Personenkreises wird dieser Termin der persönlichen Situation der Antragsberechtigten nicht gerecht. Die Arbeitsgruppe Aufbau Ost in der SPD-Bundestagsfraktion startete darauf hin eine Initiative, mit der ein Vorziehen des Antragstermins für die Entschädigungsleistung gefordert wurde.
Ein entsprechendes Gesetz der Großen Koalition zieht den Termin für das Inkrafttreten des Heimkehrerentschädigungsgesetzes jetzt vom 1. Januar 2009 auf den 1. Juli 2008 vor. Es sollen einmalig an die ehemaligen Kriegsgefangenen 500 Euro für die Entlassungsjahrgänge 1947 und 1948, 1.000 Euro für die Jahrgänge 1949 und 1950 und 1.500 Euro für Entlassungen ab 1951 gezahlt werden.
Die Berechtigten sind aufgefordert, jetzt Anträge zu stellen, damit sie recht bald die ihnen zustehenden finanziellen Leistungen erhalten. Weitere Hinweise zum Antragsverfahren beim Bundesverwaltungsamt sowie ein Antragsformular sind auf dieser Internetseite zu erhalten.
Antragsformular
Merkblatt zum Antrag