Endlich: Unerlaubte Telefonwerbung wird empfindlich bestraft

Veröffentlicht am 03.08.2009 in Allgemein

Die SPD-Landtagskandidatin Dorothea Marx und stellv. Landesvorsitzende der Thüringer Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristen freut sich über das Inkrafttreten der verbesserten Abwehrmöglichkeiten gegen unerwünschte Telefonwerbung und das verbesserte Widerrufsrecht für am Telefon abgeschlossene Verträge am 4.8.2009 und gibt Tips zur Bekämpfung unseriöser Telefonwerber:

Ab Dienstag dieser Woche können Verstöße gegen das be­steh­en­de Ve­rbot der une­r­la­ub­ten Te­lefon­werbung gegenüber Ve­r­b­rauche­rn mit einer Ge­ldbuße von bis zu 50.​000 Euro ge­ahn­det we­r­d­en. Außerdem ist ein Werbe­an­ruf nur erlaubt, wenn der Ang­eruf­e­ne vorher ausdrücklich erklärt hat, Werbe­an­rufe er­h­alt­en zu wo­llen. Bei Werbeanrufen dürfen An­ruf­er ihre Ruf­n­u­mm­er künftig nicht mehr un­te­r­drücken. Bei Verstößen gegen dieses Ve­rbot droht eine Ge­ld­st­ra­fe bis zu 10.​000 Euro.
Ve­r­b­raucheri­n­nen und Ve­r­b­raucher bekommen mehr Möglichkeit­en, Verträge zu wide­rr­uf­en, die sie am Te­lefon abg­e­sch­los­sen haben. Ve­r­b­raucheri­n­nen und Ve­r­b­raucher können sich künftig ohne Ang­abe von Gründen re­ge­lmäßig in­ne­r­h­alb von einem Monat von allen te­lefo­nisch abg­e­sch­los­se­nen Verträgen lösen.
Gegen wet­t­be­wer­bs­widr­i­ge An­rufer können die Ve­r­b­rauche­rzentra­len, aber auch die Zentra­le zur Bekämpfung des un­la­u­te­ren Wet­t­be­wer­bs e.V. Bad Ho­m­burg vorge­hen.
Jede Ve­r­b­raucherin und jeder Ve­r­b­raucher so­ll­te daher bei einem une­rbet­e­nen Werbe­an­ruf die fol­gen­den Frag­en ste­llen und die er­h­alt­e­nen In­forma­tio­nen ans­chließend der örtlichen Ve­r­b­rauche­rzentra­le oder der Wet­t­be­wer­bs­zentra­le über­mitte­ln:

· Mit wem spre­che ich?
· Für we­l­ches Un­ter­ne­hmen rufen Sie an?
· Was ist der Grund Ihres An­ruf­es?

Weit­e­r­hin wird benötigt:

· Datum und Uhr­zeit des An­ruf­es, Angabe der Rufnummer des Anrufers (falls sichtbar)
· Erklärung, sich nicht im Vorfe­ld ei­nver­st­anden erklärt zu haben, von die­ser Firma angerufen zu werden;
· Ei­nverständnis damit, dass die Ve­r­b­rauche­rzentra­le/die Wet­t­be­wer­bs­zentra­le die an­ruf­e­n­de Firma wegen des gemeldeten Anrufs abma­hnt.
· Name, Adr­e­s­se und Te­lefon­n­u­mm­er der angerufenen Ve­r­b­raucherin/des angerufenen Ve­r-brauchers

Beschwerden können an die

Verbraucherzentrale Thüringen e.V.
Geschäftsstelle
Eugen-Richter-Straße 45
99085 Erfurt
Tel.: +49 361 55514-0
Fax: +49 361 5551440

gerichtet werden.

Bei der
Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs in Bad Homburg

können Beschwerden über die Internetadresse www.wettbewerbszentrale.de auch online oder per e-mail abgegeben werden.

 
 

Homepage Dorothea Marx

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