Einladung Wahlkreiskonferenz

Veröffentlicht am 18.12.2020 in Allgemein

Liebe Genossinnen und Genossen,

auf Beschluss der Vorstände der SPD-Kreisverbände Jena, Weimarer Land und Sömmerda wird die

Wahlkreiskonferenz des Bundestagswahlkreises 191 (Jena – Sömmerda - Weimarer Land I) am Samstag, den 30. Januar 2021 um 10:00 Uhr in der Leonardo Schule, Marie–Juchaz-Str. 1, in 07749 Jena stattfinden.

In der Wahlkreiskonferenz wird der/die SPD-Kandidat/in zur Bundestagswahl 2021 für den Bundestagswahlkreis 191 gewählt.

Neben der Wahl des/der Direktbewerbers/in für den Wahlkreis kann ggf. ein/e zusätzliche/r Kandidat/in für die Landesliste nominiert werden, über die/den dann auf der Landesdelegiertenkonferenz entschieden wird. Stimmberechtigt sind nach dem Bundeswahlgesetz alle wahlberechtigten Genossinnen und Genossen, die ihren Hauptwohnsitz im Wahlkreis haben.

In Vorbereitung dieser Veranstaltung haben alle beteiligten Ortsvereine die Möglichkeit, den Kreisvorständen bis zum 22. Januar 2021 Kandidatenvorschläge zu unterbreiten (mit Hinweis auf Direktmandat oder Listenmandat). Unabhängig davon ist auf der Wahlversammlung jeder stimmberechtigte Teilnehmer vorschlagsberechtigt.

Aus aktuellem Anlass bitten wir um Beachtung der folgenden Hinweise:

Wer Erkältungssymptome (Schnupfen, Husten, etc.) hat, wird gebeten, nicht teilzunehmen. Es wird gebeten, eigene Mund-Nase-Bedeckungen mitzubringen und diese solange zu tragen, bis der Sitzplatz eingenommen ist. Bitte bringt eigene Stifte/Kugelschreiber mit und verwendet bitte nur die jeweils eigenen. Bitte haltet den Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Teilnehmer*innen ein und nehmt die vorhandenen Möglichkeiten zur Händedesinfektion wahr.

 

Vorläufige Tagesordnung, Wahlkreiskonferenz des Bundestagswahlkreises 191 zur Wahl der Direktkandidat*in zur Bundestagswahl 2021

  1. Eröffnung und Begrüßung

  2. Konstituierung

    1. a)  Wahl des Präsidiums (Versammlungsleiter/-in, Schriftführer/in, Beisitzer/-in)

    2. b)  Bestätigung der Tagesordnung

    3. c)  Bestätigung der Geschäftsordnung

    4. d)  Bestätigung der Wahlordnung

    5. e)  Wahl der Mandatsprüfungskommission

    6. f)  Wahl der Wahl- und Zählkommission

  3. Wahl einer Vertrauensperson und des/r Stellvertreters/in gem. § 22 BWahlG

  4. Wahl der zwei Unterzeichner/innen der Niederschrift (eidesstattliche Versicherung)

  5. Bericht der Mandatsprüfungskommission

  6. Wahl des Kandidaten/der Kandidatin

    6.1. Bekanntgabe der Kandidaten
    6.2. Nachfrage nach weiteren Kandidaten
    6.3. Vorstellung der Kandidaten
    6.4. Befragung und Aussprache
    6.5. Wahl des Direktkandidaten/der Direktkandidatin für den Bundestagswahlkreis 191

  1. Nominierung eines Listenkandidaten für die Bundestagswahl 2021

  2. Schlusswort

Vorläufige Geschäftsordnung

der Wahlkreiskonferenz (Mitgliederversammlung) zur Aufstellung der/des SPD-Kandidatin/ Kandidaten im Bundestagswahlkreis 191 zur Bundestagswahl 2021

  1. Stimmberechtigte Teilnehmer der Wahlkreiskonferenz sind die SPD-Mitglieder, die zum

    Zeitpunkt der Versammlung im Wahlkreis 189 gemäß Bundeswahlgesetz (BWahlG)

    wahlberechtigt sind.

  2. Die Stimmberechtigung wird durch die Mandatsprüfungskommission festgestellt, im Zweifelsfall

    durch Vorlage des Mitgliedsbuches und des Personalausweises.

  3. Die Wahlkreiskonferenz wählt aus den Reihen der Teilnehmer ein Präsidium und beschließt die

    Tagesordnung und die Geschäftsordnung.

  4. Das Präsidium erteilt unter Berücksichtigung der Tagesordnung Rederecht in der Reihenfolge der

    Wortmeldungen. Die Redezeit beträgt maximal 3 Minuten. Den Kandidaten wird eine Redezeit

    von 15 Minuten gewährt, um sich und das Programm in angemessener Zeit vorzustellen.

  5. Anträge zur Geschäftsordnung sind in maximal 3 Minuten vorzutragen und sofort zu behandeln.

    Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.

  6. Die Wahlen erfolgen gemäß § 7 der Wahlordnung der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands.

  7. Diese Geschäftsordnung tritt nach Beschlussfassung der Wahlkreiskonferenz in Kraft.

Vorläufige Wahlordnung

zur Wahlkreiskonferenz des Bundestagswahlkreises 191 zur Wahl des Direktkandidaten/der Direktkandidatin zur Bundestagswahl 2021. Diese Wahlordnung ergänzt die Wahlordnung der SPD.

  1. Es wird ein/e Direktkandidat/-in gewählt und gegebenenfalls ein zusätzlicher Listenkandidat

    nominiert.

  2. Die Wahl des/der Direktkandidaten/-in für den Wahlkreis und die Nominierung des

    Listenkandidaten erfolgen in getrennten Wahlgängen gemäß § 7 der Wahlordnung der SPD

    (Einzelwahl).

  3. Die Wahl des/der Direktkandidaten/-in erfolgt in geheimer Abstimmung.

  4. Der/die gewählte Direktkandidat/-in ist gleichzeitig für die Landesliste nominiert.

  5. Die Nominierung eines/einer weiteren Listenkandidaten/-in erfolgt in offener Abstimmung, soweit von der Versammlung nicht mehrheitlich eine geheime Abstimmung verlangt wird.

  6. Vorschlagsberechtigt für Kandidaten/-innen ist jeder stimmberechtigte Teilnehmer und jede stimmberechtigte Teilnehmerin der Versammlung.

  7. Steht nur ein Kandidat oder eine Kandidatin zur Wahl, wird über seine/ihre Kandidatur mit "JA", "NEIN" oder "ENTHALTUNG" abgestimmt. Endgültig nicht gewählt ist, wer auch schon im ersten Wahlgang mehr Nein- als Ja-Stimmen auf sich vereinigt.

  8. Stellen sich zwei oder mehr Kandidaten zur Wahl, kann nur einem/einer Kandidaten/-in die Stimme durch Ankreuzen auf dem Stimmzettel gegeben werden. Die Namen sind auf dem Stimmzettel alphabetisch zu ordnen. Bei Einzelwahlen mit mehreren Bewerbern bzw. Bewerberinnen sind Nein-Stimmen unstatthaft.

  9. Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang die Mehrheit der gültigen Stimmen auf sich vereinigt. Stimmenthaltungen sind gültige Stimmen. Erhält im ersten Wahlgang kein Kandidat oder keine Kandidatin die Mehrheit der gültigen Stimmen, so findet ein weiterer Wahlgang statt, in dem die einfache Mehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit findet eine Stichwahl statt. Bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet das Los.

 
 

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