Mit Erleichterung und Freude hat die SPD Eichsfeld das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezüglich des Leistungsbezugs von Asylbewerbern und Asylbewerberinnen aufgenommen. In seinem Urteil erklärte das Gericht, dass die bisherigen staatlichen Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz deutlich unter dem Existenzminimum liegen würden und daher an das Niveau von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II angeglichen werden müssten.
„Das Urteil ist ein großer Schritt zur Verbesserung der Lebensbedingungen von asylsuchenden Menschen“, erklärte der Kreisvorsitzende der Eichsfelder Sozialdemokraten, Ronny Fritzlar. Die bisherigen Regelungen seien untragbar und degradierten Flüchtlinge, welche sich hilfesuchend an den deutschen Staat wenden, zu Menschen zweiter Klasse. „Ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen Leben muss das Recht aller Menschen in diesem Land sein, egal welchen Aufenthaltsstatus sie besitzen“, so Fritzlar weiter.
Zudem erhoffe man sich durch das Urteil ein Signal zur weiteren Verbesserung des Asylrechtes wie beispielsweise die Abschaffung der Residenzplicht. Auch im Eichsfeld existiert eine sogenannte Gemeinschaftsunterkunft, in der Asylbewerberinnen und -bewerber bis zur Klärung ihres Aufenthaltsstatus untergebracht sind.