Gera ist die Hauptstadt der Einwohneranträge in Thüringen. Gleich nachdem im Mai 2009 die neuen Regeln in Kraft getreten waren, nutzten Geraer Schüler erstmals das Instrument. Am 28. Oktober dieses Jahres wurde nun schon der siebente Einwohnerantrag im Stadtrat behandelt. Bürger und Politiker sind so in Gera über unterschiedlichste Themen ins Gespräch gekommen.
Eine Diskussion über die Notwendigkeit der Baumschutzsatzung haben auch die Initiatoren eines Bürgerbegehrens in Saalfeld erreicht. Ob Bürger bei Gesetzgebungsverfahren im Landtag mitdiskutieren dürfen, wie es der Vorschlag von Mehr Demokratie vorsieht, wird sich voraussichtlich im Dezember entscheiden.
Gera führt bei Einwohneranträgen: Sieben Anträge in 17 Monaten
Der erste Einwohnerantrag Thüringens wurde vor 17 Monaten in Gera gestartet:
Kurz nachdem der Landtag im April 2009 die neuen Regeln verabschiedet hatte, starteten Schüler des Geraer Goethegymnasiums einen Einwohnerantrag und erreichten schließlich die Zusammenführung ihres Gymnasiums in einem Schulcampus.
Auch im aktuellen Einwohnerantrag geht es um das Thema Schulbauprogramm. In seinem Antrag fordert der Geraer Rechtsanwalt Markus Meisner, dass der Stadtrat alle finanzwirksamen Beschlüsse zum Kunsthaus für Otto Dix aussetzt, bis die städtischen Eigenmittel für das Schulbauprogramm gesichert sind. Fast 3000 Geraer hatten dafür unterschrieben. Der Stadtrat lehnte am vergangenen Donnerstag den Antrag in seiner Gesamtheit ab und beschloss eine weniger umfassende Variante: Für den Aufbau des Kunsthauses darf demnach weiterhin auf Gelder aus dem Verwaltungshaushalt zurückgegriffen werden.
Weitere Geraer Einwohneranträge betrafen den Erhalt des Schulstandortes Gera-Kleinaga, eine Änderung der städtischen Grünanlagensatzung, die Ausgliederung von Großfalka bzw. von Cretzschwitz und Söllmnitz aus der Stadt Gera sowie die Aufhebung des Stadtratsbeschlusses zu einem Bebauungsplan.
Auch in Erfurt gab es bisher drei Einwohneranträge: gegen Kürzungen im Jugendhaus Wiesenhügel, für den Erhalt des Familienzentrums am Anger und für den Bau einer Abwasserleitung in Erfurt-Emstedt.
Die Unterschriftenhürde für Einwohneranträge wurde durch das Volksbegehren „Mehr Demokratie in Thüringer Kommunen“ drastisch gesenkt.
Ein Prozent der Stimmberechtigten einer Gemeinde, höchstens aber 300 Bürger, müssen nun den Einwohnerantrag unterschreiben, zuvor waren es vier bis acht Prozent.
Zudem können jetzt Einwohneranträge auch von Jugendlichen ab dem 14 Lebensjahr und von ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern unterschrieben werden. (Ein Einwohnerantrag führt nicht zum Bürgerentscheid.)
Baumschutz-Bürgerbegehren in Saalfeld scheitert knapp
Ein Bürgerbegehren für die Wiedereinführung der Baumschutzsatzung in Saalfeld ist gescheitert.
Die Initiatoren um BUND-Kreisvorsitzenden und Linken-Stadtrat Norbert Schneider hatten das Bürgerbegehren gestartet, nachdem der Stadtrat im Februar die Aufhebung der Baumschutzsatzung beschlossen hatte. Die Sammlung lief vom 30 Mai bis 30. September und am Ende wurden 1655 Unterschriften übergeben. Davon waren allerdings nur 1448 gültig - 121 zu wenig, um die Hürde von sieben Prozent der 22.404 Saalfelder Stimmberechtigten zu nehmen.
Der Stadtrat hat daher am 27. Oktober das Bürgerbegehren für nicht zulässig erklärt, ein Bürgerentscheid wird also nicht stattfinden. Dem Stadtrat steht es allerdings frei, selbst die Wiedereinführung der Baumschutzsatzung zu beschließen.
Bürgerbeteiligung bei Gesetzgebungsverfahren: Landtag diskutiert Modell von Mehr Demokratie
Am kommenden Freitag, 5. November, wird sich der Justizausschuss mit den Vorschlägen von Mehr Demokratie für eine umfassende Bürgerbeteiligung bei Gesetzgebungsverfahren befassen und eine Beschlussempfehlung an den Landtag abgeben. Eine schriftliche Stellungnahme des Mehr Demokratie-Landesvorstands liegt dem Ausschuss vor.
Der Landtag wird voraussichtlich im Dezember entscheiden, ob unser Vorschlag umgesetzt wird.
Dieser sieht vor, dass Bürgerinnen und Bürger zu allen Gesetzentwürfen, die im Thüringer Landtag zur Entscheidung anstehen, Stellungnahmen im Internet abgeben können. Dies soll schriftlich möglich sein, aber auch über ein Formular auf der Internetseite des Landtags. Die eingehenden Stellungnahmen sollen in öffentlichen Ausschusssitzungen beraten werden.
Ein solches Verfahren hätte in Deutschland Modellcharakter, in anderen Ländern, wie der Schweiz, Österreich und den USA, gibt es solche Beteiligungsformen bereits.
Quelle:
Mehr Demokratie in Thüringen
Newsletter 6/2010 vom 3. November 2010
www.thueringen.mehr-demokratie.de