Die Vergabe von Aufträgen durch die öffentliche Hand ist für hiesige Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe von großer Bedeutung. Oftmals ist es aber der Fall, dass Unternehmen im Wettbewerb um diese Aufträge etwa bei den Löhnen sparen, um so möglichst niedrige Preise anbieten zu können. Das neue Thüringer Vergabegesetz, welches die Vergabe von Aufträgen durch die öffentliche Hand regelt, soll demgegenüber künftig nicht nur ein Minimum an sozialen, ökologischen und tariflichen Mindeststandards gewährleisten, sondern auch Wettbewerbsverzerrungen beseitigen, die mit Inkrafttreten der neuen Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU ab Mai 2011 zu erwarten sind.
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